Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 30299
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Insolvenzprofil
HLR Gastro- und Catering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Freiherr-vom-Stein-Straße 92 a, 45133 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 30299
EUID
DER2503.HRB30299
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 27/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jürgen Hütten
Adresse
Wilhelm-Busch-Weg 19, 59399 Olfen
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
23.02.2023
Stellungnahmefrist
15.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
-Clubgastronomie der ETuF-Golfriege e.V. -Restaurant mit Bedienung -Catering
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HLR Gastro- und Catering GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Am 23.02.2023 ist dem Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit unzulässig. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens ist die Einstellung des Verfahrens vorgesehen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens, zur Schlussrechnung des Verwalters sowie zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 44.308,93 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Regelvergütung beträgt 4.627,05 € nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30299 eingetragenen HLR Gastro- und Catering GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 92 a, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Hütten, Wilhelm-Busc…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30299 eingetragenen HLR Gastro- und Catering GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 92 a, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Hütten, Wilhelm-Busch-Weg 19, 59399 Olfen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 44.308,93 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
164 IN 27/22
Amtsgericht Essen, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30299 eingetragenen HLR Gastro- und Catering GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 92 a, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Hütten, Wilhelm-Busc…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30299 eingetragenen HLR Gastro- und Catering GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 92 a, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Hütten, Wilhelm-Busch-Weg 19, 59399 Olfen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 4.627,05 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 27/22
Amtsgericht Essen, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30299 eingetragenen HLR Gastro- und Catering GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 92 a, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Hütten, Wilhelm-Busc…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30299 eingetragenen HLR Gastro- und Catering GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 92 a, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Hütten, Wilhelm-Busch-Weg 19, 59399 Olfen
ist am 23.02.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 27/22
Amtsgericht Essen, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 30299 eingetragenen HLR Gastro- und Catering GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 92 a, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jürgen Hütte, Am Eisenstein 32, 454…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 30299 eingetragenen HLR Gastro- und Catering GmbH, Freiherr-vom-Stein-Str. 92 a, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jürgen Hütte, Am Eisenstein 32, 45470 Mülheim an der Ruhr
ist am 03.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
164 IN 27/22
Amtsgericht Essen, 04.07.2024
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