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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Die Herstellung, Lieferung und Montage von Erzeugnissen für den Innenausbau, vorbeugenden Brandschutz sowie Wärme-, Kälte- und Schallisolierung sowie der Handel mit diesen Erzeugnissen einschließlich Im- und Export.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akustikbau Herrmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 30.07.2024 um 11:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zuvor war am 29.05.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dem vorläufigen Verwalter wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist die Verfügung der Schuldnerin über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine Bemessungsgrundlage von EUR 171.282,70 zugrunde gelegt worden, wobei aufgrund der Fortführung des Unternehmens ein erhöhter Bruchteil von 49% angesetzt wurde.
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