Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Betrieb von Gaststätten, Internetcafés und Spielsalons sowie das Aufstellen von Spielautomaten
Das Insolvenzverfahren der A.K.Y. GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 13.02.2024 um 10:58 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die Anmeldung von Forderungen endete am 29.04.2024. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist eine Frist bis zum 28.04.2025 festgesetzt, wobei Widersprüche gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der Forderungen bis zum 12.05.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erhoben werden können.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.