Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AL-Komplett-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bredelarer Straße 4, 59929 Brilon
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 7945
EUID
DER1901.HRB7945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 18/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wilfried Pohle
Adresse
Bahnstraße 1, 34431 Marsberg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.02.2024 , 15:29 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 08:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.05.2024
Einsichtnahme Unterlagen
22.05.2024
Berichtstermin
19.06.2024
Prüfungstermin
19.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Erstellung von Industrie-und Gewerbebauten, die schlüsselfertige Errichtung von Gebäuden, die Entwicklung von Projekten zur Errichtung von Gebäuden, die Erbringung von Ingenieurleistungen im Hoch- und Tiefbau sowie der Handel mit Baustoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL-Komplett-Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7945, ist am 01.04.2024 um 08:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 16.02.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 21.02.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Wilfried Pohle zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Wilfried Pohle nunmehr als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.06.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 22.05.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 18/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7945 eingetragenen AL-Komplett-Bau GmbH, Bredelarer Straße 4 , 59929 Brilon, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alfons Aßhauer, Schützenstraß…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 18/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7945 eingetragenen AL-Komplett-Bau GmbH, Bredelarer Straße 4 , 59929 Brilon, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alfons Aßhauer, Schützenstraße 17 , 59929 Brilon und Herrn Andreas Lutterbüse, Enigheimer Weg 7 , 59590 Geseke
ist am 21.02.2024, um 15:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 18/24
Amtsgericht Arnsberg, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 18/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7945 eingetragenen AL-Komplett-Bau GmbH, Bredelarer Straße 4 , 59929 Brilon, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alfons Aßhauer, Schützenstraße 17 , 59929 Brilon und Herrn Andrea…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 18/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7945 eingetragenen AL-Komplett-Bau GmbH, Bredelarer Straße 4 , 59929 Brilon, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alfons Aßhauer, Schützenstraße 17 , 59929 Brilon und Herrn Andreas Lutterbüse, Enigheimer Weg 7 , 59590 Geseke
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 08:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
10 IN 18/24
Arnsberg, 01.04.2024
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