Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 19490
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FachWerk.KreisWesel gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weststr. 32, 32584 Löhne
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 19490
EUID
DER2108.HRB19490
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 115/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Strengerstr. 4+6, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.02.2024 , 09:56 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.06.2024
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
18.06.2024
Berichtstermin
02.07.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
02.07.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Maßnahmen der Jugendhilfe sowie die Förderung von Menschen, die aufgrund von Behinderung, sozialer und ethnischer Herkunft von sozialer Ausgrenzung und Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Dies erfolgt insbesondere durch Beratung, Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen und Erwachsenen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FachWerk.KreisWesel gGmbH ist am 01.05.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 12.02.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 22.02.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.06.2024 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 18.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 02.07.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt. In diesem Termin werden unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 115/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19490 eingetragenen FachWerk.KreisWesel gGmbH, Weststr. 32, 32584 Löhne, weitere Geschäftsanschrift Im Moerser Feld 7, 47441 Moers, gesetzlich vertrete…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 115/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19490 eingetragenen FachWerk.KreisWesel gGmbH, Weststr. 32, 32584 Löhne, weitere Geschäftsanschrift Im Moerser Feld 7, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Bettina Konert, Kroppweg 2a, 47647 Kerken und Herrn Rainer Henke, Kroppweg 2a, 47647 Kerken
Geschäftszweig: Die Durchführung v. Maßnahmen d. Jugendhilfe sowie d. Förderung v. Menschen, die aufgr. v. Behinderung, sozialer u. ethn. Herkunft von sozialer Abgrenzung und Langzeitarbeistlosigkeit bedroht sind.
ist am 22.02.2024, um 09:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstr. 4+6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 115/24
Amtsgericht Bielefeld, 22.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 115/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19490 eingetragenen FachWerk.KreisWesel gGmbH, Weststr. 32, 32584 Löhne, weitere Geschäftsanschrift Im Moerser Feld 7, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Fra…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 115/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19490 eingetragenen FachWerk.KreisWesel gGmbH, Weststr. 32, 32584 Löhne, weitere Geschäftsanschrift Im Moerser Feld 7, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Bettina Konert, Kroppweg 2a, 47647 Kerken und Herrn Rainer Henke, Kroppweg 2a, 47647 Kerken
Geschäftszweig: Die Durchführung v. Maßnahmen d. Jugendhilfe sowie d. Förderung v. Menschen, die aufgr. v. Behinderung, sozialer u. ethn. Herkunft von sozialer Abgrenzung und Langzeitarbeistlosigkeit bedroht sind.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstr. 4+6, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 02.07.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 115/24
Bielefeld, 01.05.2024
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