Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Al-Türk-Standard Handels- und Beratungsgesellschaft m.b.H.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 61902
EUID
DEM1103.HRB61902
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 274/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanz
Kanzlei
Roth, Klein, Gilcher & Partner
Adresse
Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
Telefon
0621/4400413
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.10.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Al-Türk-Standard Handels- und Beratungsgesellschaft m.b.H. ist am 02.10.2026 um 10:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanz bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Darmstadt einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 274/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Türk-Standard Handels- und Beratungsgesellschaft m.b.H., Kreuzstraße 91, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 61902), vertr. d.: Yusuf Sermet Kaya, Erich-Kastner-Allee 6, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2026 um 10:30 Uhr ein allgemei…
9 IN 274/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Türk-Standard Handels- und Beratungsgesellschaft m.b.H., Kreuzstraße 91, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 61902), vertr. d.: Yusuf Sermet Kaya, Erich-Kastner-Allee 6, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2026 um 10:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanz, c/o Rechtsanwälte Roth, Klein, Gilcher & Partner, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/4400413, Fax: 0621/4400455 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 02.10.2026
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