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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Gesellschaft verfolgt die gemeinnützige Förderung der Allgemeinheit auf den Gebieten der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur sowie der Wohlfahrtspflege. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirktlicht durch den Betrieb des Weiterbildungszentrums "Alanus Werkhaus" mit Angeboten zur künstlerischen und beruflichen Weiterbildung einschließlich der Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten für Seminarteilnehmer und Dozenten im Gästehaus sowie der Bewirtung von Seminarteilnehmern und Dozenten nach Maßgabe des § 68 Nr. 8 AO; die Bewirtung von Studierenden und Personal der Alanus Hochschule in einer Mensa für Studierende und einer Cafeteria für Studierende nach Maßgabe des § 66 AO; die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe durch eine andere Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Gesellschaft regelt ihren Geschäftsbetrieb auf der Grundlage des geltenden Rechts des Landes NRW. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahme berechtigt, die zur Erreichung des erwähnten Gesellschaftszweckes notwendig erscheinen. Sie darf zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen oder neue Gesellschaften errichten bzw. miterrichten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; dies gilt nicht, soweit die Gesellschafter ihrerseits steuerbegünstigt sind und Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft darf zur Verfolgung der satzungsgemäßen Zwecke weitere Bildungswerke einrichten.
Das Amtsgericht Bonn hat am 30.07.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alanus Werkhaus gemeinnützige GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 16688, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Georg Hutzel vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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