Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alavi, Homira
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Brentano Straße 29, 60325 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 49032
EUID
DEM1201.HRA49032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 79/19 A-14-5
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung Zustimmung zur Schlussverteilung
03.07.2025
Bekanntmachung Schlussverteilung
06.07.2025
Fristende Einwendungen
01.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Westend Apotheke Homira Alavi e.K. ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Der Schuldnerin, Homira Alavi, geb. am 21.03.1967, wurde die Handelsregistereintragung HRA 49032 zugeordnet. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhielt der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung sowie die Auslagenpauschale. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Ein Überschuss in Höhe von voraussichtlich 9.206,68 € steht nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zur Verteilung an die Gläubiger. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.032.290,86 €. Das Verzeichnis der Forderungen, der Schlussbericht und die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Gläubiger konnten bis zum 01.09.2025 Einwendungen erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Westend Apotheke Homira Alavi e.K., Brentanostraße 29, 60325 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main .- Insolvenzgericht, Gerichtsaktenzeichen 810 IN 79/19 A-14-5, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der Verteilung zugunsten der Gläubiger steht nach Abzu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Westend Apotheke Homira Alavi e.K., Brentanostraße 29, 60325 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main .- Insolvenzgericht, Gerichtsaktenzeichen 810 IN 79/19 A-14-5, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der Verteilung zugunsten der Gläubiger steht nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten der
Überschuss in Höhe von voraussichtlich 9.206,68 € zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind 1.032.290,86 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigen-
den Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht - zur Einsicht der Beteiligten aus; Frankfurt am Main - Insolvenzgericht, den 06.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 79/19 A-14-5: In dem Insolvenzverfahren Homira Alavi, geb. am 21.03.1967, handelnd unter Westend Apotheke Homira Alavi e.K., Ulmenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Privatanschrift: Ulmenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49032), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütun…
810 IN 79/19 A-14-5: In dem Insolvenzverfahren Homira Alavi, geb. am 21.03.1967, handelnd unter Westend Apotheke Homira Alavi e.K., Ulmenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Privatanschrift: Ulmenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49032), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 79/19 A-14-5 In dem Insolvenzverfahren Homira Alavi, geboren am 21.03.1967, handelnd unter Westend Apotheke Homira Alavi e.K., Ulmenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Privatanschrift: Ulmenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49032), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilun…
810 IN 79/19 A-14-5 In dem Insolvenzverfahren Homira Alavi, geboren am 21.03.1967, handelnd unter Westend Apotheke Homira Alavi e.K., Ulmenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, Privatanschrift: Ulmenstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49032), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 01.09.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 03.07.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.