Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALBA BAU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Buschstraße 95, 47166 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 17009
EUID
DER1202.HRB17009
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1672/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sarah Wolf
Rolle
Sachwalterin
Kanzlei
Anchor Rechtsanwälte
Adresse
Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
Telefon
0203/7399790
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2025 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.10.2025
Prüfungsstichtag
10.12.2025
Berichtstermin
17.12.2025 , 10:00 Uhr
Insolvenzplanerörterung
02.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Ausführung von Hochbauarbeiten unter Einschluss von Gerüstarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALBA BAU GmbH ist am 01.10.2025 eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht der Sachwalterin berechtigt ist, die Masse zu verwalten. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 15.0wechsel. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 17.12.2025 angesetzt. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 10.12.2025. Forderungen sind bis zum 29.10.2025 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über den Plan wurde für den 02.06.2026 bestimmt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Sachwalterin sind bereits festgesetzt worden, wobei das verwaltete Vermögen 1.510.143,98 EUR betrug.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Postenweg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Postenweg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf,
Sachwalterin:
Frau Rechtsanwältin Sarah Wolf, Anchor Rechtsanwälte, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg,
liegt ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung der vorläufigen Sachwalterin unter Geltendmachung von Zuschlagsfaktoren vor. Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Veröffentlichung.Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sterns…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 24.04.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Dienstag, 02.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Erdgeschoss, Sitzungssaal 49.
Der Termin dient zugleich zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung der Sachwalterin
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Postenweg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Postenweg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf,
Sachwalterin:
Frau Rechtsanwältin Sarah Wolf, Anchor Rechtsanwälte, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Sachwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Das verwaltete Vermögen betrug 1.510.143,98 EUR.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
620 IN 1672/25
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
620 IN 1672/25
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
wird der Beschluss vom 01.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Eröffnung nicht aufgrund eines am 15.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in erfolgt, sondern aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom selben Tage.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Duisburg, 01.10.2025
Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
Über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
Über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg , Tel. Nr.0203/7399790.
Das Gericht ordnet gemäß § 274 Abs. 2 InsO an, dass die Sachwalterin die Schuldnerin im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten unterstützen kann.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 17.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 10.12.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
620 IN 1672/25
Duisburg, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
werden die Vergütung und Auslagen der Sachwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXXX EUR
Zwischensumme XXXXX EUR
zuzüglich 1…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
werden die Vergütung und Auslagen der Sachwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXXX EUR
Zwischensumme XXXXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXXXX EUR XXXXX EUR
Endbetrag XXXXX EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Sachwalterin übt ihr Amt seit dem 01.10.2025 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens XXXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz der Sachwalterin beträgt daher mindestens XXXX EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung der Sachwalterin wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse XXXXX EUR.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin beträgt demnach XXXXX EUR.
Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf den 1-fachen Regelsatz und damit auf den Betrag von XXXXX EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstra…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
wird zum Ablauf des 27.07.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 27.04.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Ein Rechtsmittel ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 InsO nicht vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstra…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Sachwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
wird zum Ablauf des 27.07.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 27.04.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Ein Rechtsmittel ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 InsO nicht vorgesehen.
620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 20.07.2026
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