Die Vermittlung von qualifizierten Fachpersonal im medizinischen Bereich als temporäres Büro. Dies umfasst die Identifizierung, Auswahl und zeitlich begrenzte Überlassung von Ärzten, medizinischem Fachpersonal und anderen Spezialisten an medizinische Einrichtungen, Kliniken, Krankenhäuser, Praxen und ähnliche Institutionen. Die Gesellschaft fungiert als Vermittler zwischen den medizinischen Fachkräften und den Einrichtungen des Gesundheitswesens, um den kurz- bis mittelfristigen Personalbedarf flexibel zu decken. Die Tätigkeit umfasst die Koordination von Einsätzen, die Vertragsabwicklung, die Bereitstellung von administrativen Dienstleistungen und die Gewährleistung einer reibungslosen Integration der vermittelten Fachpersonen in die jeweiligen Arbeitsumgebungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Arbeitnehmerüberlassung
Geschäftstätigkeit
Vermittlung und zeitlich begrenzte Überlassung von medizinischem Fachpersonal an Einrichtungen des Gesundheitswesens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alba Medical Staff GmbH ist am 01.05.2026 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.06.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Der Prüfungsstichtag ist der 13.07.2026, an dem auch ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen eingehen muss. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens am 24.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alba Medical Staff GmbH ist am 01.05.2026 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle ist zum Sachwalter bestellt worden. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 15.06.2026 b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alba Medical Staff GmbH ist am 01.05.2026 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, und Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle ist zum Sachwalter bestellt worden. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 15.06.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Der Prüfungsstichtag ist der 13.07.2026, an dem auch die Widerspruchsfrist endet. Die Forderungstabelle wird spätestens am 24.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 10.09.2026 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 21.10.2026 angekündigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 438/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alba Medical Staff GmbH, Fronäckerstr. 34, 71063 Sindelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholai-Damian Gavrilovic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795479
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwä…
5 IN 438/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alba Medical Staff GmbH, Fronäckerstr. 34, 71063 Sindelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholai-Damian Gavrilovic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795479
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L DR. Silcher, Zettachring 2, 70567 Stuttgart
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2026 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 214130
Email: insolvenzverwalterleichtle@goerg.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.06.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 13.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.07.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 24.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 438/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alba Medical Staff GmbH, Fronäckerstr. 34, 71063 Sindelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholai-Damian Gavrilovic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795479
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwä…
5 IN 438/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alba Medical Staff GmbH, Fronäckerstr. 34, 71063 Sindelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholai-Damian Gavrilovic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795479
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L DR. Silcher, Zettachring 2, 70567 Stuttgart
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1. Die Prüfung der bis 10.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 10.09.2026
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