Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
albasiba Grölle GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Jüdenstr. 35, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206245
EUID
DEP2204.HRB206245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 76/22 GOE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius
Kanzlei
KMP Rechtsanw.- und Steuerber. GmbB
Adresse
Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg
Telefon
040/40 11 711-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.06.2025
Schlusstermin
22.12.2025
Aufhebung
04.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von IT- und EDV-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Betreiben von Onlinedienstleistungen, Werbung, digitale Fotografie und Druck, sowie die Übernahme der Verwaltung anderer Gesellschaften und der Im- und Export nicht genehmigungsbedürftiger Handelswaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH ist am 04.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 13.06.2025 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum waren Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen einzureichen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius festgesetzt, wobei die festgesetzten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen waren. Der verfügbare Massebestand betrug 3.893,65 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 7.397,30 EUR zu berücksichtigen waren. Die Schlussverteilung wurde angekündigt und das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen war der 22.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 76/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2…
74 IN 76/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.893,65 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 76/22 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), ist am 04.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in…
74 IN 76/22 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), ist am 04.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 04.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 76/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen…
74 IN 76/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 76/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Ei…
74 IN 76/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, c/o KMP Rechtsanw.- und Steuerber. GmbB, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, Tel.: 040/40 11 711-0, Fax: 040/40 11 711-99, E-Mail: m.polonius@kanzlei-kmp.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.893,65 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.397,30 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 76/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren ange…
74 IN 76/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der albasiba Grölle GmbH, Jüdenstraße 35, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206245), vertr. d.: Melanie Grölle, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 15.04.2025
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