Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Albert Bartnick Dachsysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Poppenbütteler Bogen 13, 22399 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 167756
EUID
DEK1101.HRB167756
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 167/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Birthe Vietze
Adresse
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.06.2025 , 13:03 Uhr
Eröffnung
19.08.2025 , 12:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.09.2025
Berichtstermin
16.10.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
16.10.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Dachdecker-, Zimmerer-, Klempner- und Gerüstbauarbeiten, sowie Isolierarbeiten bzw. Bauwerksabdichtungen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Bartnick Dachsysteme GmbH ist am 23.06.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt und Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 19.08.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin vom 08.05.2025 sowie eines Antrags der Schuldnerin vom 29.07.2025. Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 26.09.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 16.10.2025 statt. Am 12.09.2025 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 167/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167756 eingetragenen Albert Bartnick Dachsysteme GmbH, Harpstedter Straße 15-17, 27755 Delmenhorst, frühere Anschrift: Poppenbütteler Bogen 13, 22399 Hamburg,,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 167/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167756 eingetragenen Albert Bartnick Dachsysteme GmbH, Harpstedter Straße 15-17, 27755 Delmenhorst, frühere Anschrift: Poppenbütteler Bogen 13, 22399 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Jünemann,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Dachdecker-, Zimmerer-, Klempner- und Gerüstbauarbeiten, sowie Isolierarbeiten bzw. Bauwerksabdichtungen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
ist am 23.06.2025, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 167/25
Amtsgericht Hamburg, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 167/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167756 eingetragenen Albert Bartnick Dachsysteme GmbH, Poppenbütteler Bogen 13, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Jünemann,
Geschäftszweig: Gegenstand des …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 167/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167756 eingetragenen Albert Bartnick Dachsysteme GmbH, Poppenbütteler Bogen 13, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Jünemann,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Dachdecker-, Zimmerer-, Klempner- und Gerüstbauarbeiten, sowie Isolierarbeiten bzw. Bauwerksabdichtungen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.08.2025, um 12:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 29.07.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 16.10.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 167/25
Amtsgericht Hamburg, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 167/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167756 eingetragenen Albert Bartnick Dachsysteme GmbH, Poppenbütteler Bogen 13, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Jünemann,
ist a…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 167/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167756 eingetragenen Albert Bartnick Dachsysteme GmbH, Poppenbütteler Bogen 13, 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Jünemann,
ist am 12.09.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 167/25
Amtsgericht Hamburg, 16.09.2025
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