Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Albert Projekt Grundbesitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 38662
EUID
DEU1308.HRB38662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 2031/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Hainstraße 8, 04109 Leipzig
Telefon
0341 9625450
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
20.03.2024 , 08:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.05.2024
Einreichfrist Anträge und Stellungnahmen
03.06.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
17.02.2026
Festsetzung Vergütung
02.03.2026
Einreichfrist Stellungnahmen Schlussrechnung
21.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Ankauf und Verkauf der Albertshofer Chaussee, die Projektierung der Albertshofer Chaussee sowie die Projektsteuerung und Verwaltung der Albertshofer Chaussee.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH ist am 20.03.2024 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 03.05.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfrist bis zum 17.02.2026 bestand. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 02.03.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung; der Schlusstermin und das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind bis zum 21.04.2026 beim Gericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass Forderungen in Höhe von 165.893,66 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung verfügbar ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin, Amtsgericht Leipzig , HRB 38662
vertreten durch den Geschäftsführer Aleksej Galuško
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin, Amtsgericht Leipzig , HRB 38662
vertreten durch den Geschäftsführer Aleksej Galuško
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 21.04.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 165.893,66 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin, Amtsgericht Leipzig , HRB 38662
vertreten durch den Geschäftsführer Aleksej Galuško
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 02.03…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin, Amtsgericht Leipzig , HRB 38662
vertreten durch den Geschäftsführer Aleksej Galuško
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 02.03.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin, Amtsgericht Leipzig , HRB 38662
vertreten durch den Geschäftsführer Aleksej Galuško
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewö…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin, Amtsgericht Leipzig , HRB 38662
vertreten durch den Geschäftsführer Aleksej Galuško
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.02.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin,
zuvor Erlenstraße 6, 04105 Leipzig, davor Schwägrichenstraße 11, 04107 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Aleksej Galuško
Registe…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Projekt Grundbesitz GmbH, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin,
zuvor Erlenstraße 6, 04105 Leipzig, davor Schwägrichenstraße 11, 04107 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Aleksej Galuško
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 38662
- wurde am 20.03.2024 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, c/o White & Case LLP Hainstraße 8, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 96254529 Telefon geschäftlich: 0341 9625450 Email geschäftlich: insoleipzig@whitecase.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 03.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.06.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.