Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALBERTEN WORK - GROUP Sp. z.o.o.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207531
EUID
DEP1103.HRB207531
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
Aktenzeichen
38/19 b
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Neugebauer
Adresse
Am Tiergarten 18, 38871 Ilsenburg
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
16.04.2025
Beschlussdatierung
21.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALBERTEN WORK - GROUP Sp. z.o.o. ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 16.04.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Braunschweig hat diese Beträge gemäß § 63 Abs. 3 InsO sowie § 8 und § 7 InsVV festgesetzt. Die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht dem Beschwerdeberechtigten die sofortige Beschwerde oder, falls von einem Rechtspfleger getroffen, die befristete Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 38/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALBERTEN WORK - GROUP Sp. z.o.o., Moränenweg 90, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207531), vertr. d.: Albert Dariusz Napieraj, Am Tiergarten 18, 38871 Ilsenburg, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Stefan Neugebauer festgesetzt worde…
275 IN 38/19 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALBERTEN WORK - GROUP Sp. z.o.o., Moränenweg 90, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207531), vertr. d.: Albert Dariusz Napieraj, Am Tiergarten 18, 38871 Ilsenburg, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Stefan Neugebauer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 21.07.2026
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