Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Albrecht Plan + Büro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 22489
EUID
DEU1308.HRB22489
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1638/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Steffen Albrecht
Rolle
vorläufiger Verwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
08.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albrecht Plan + Büro GmbH in Markkleeberg ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters per Beschluss vom 08.04.2025 festgesetzt. Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf zu, wobei je nach Beschwerdewert eine befristete Rechtspflegererinnerung oder eine sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen: 403 IN 1638/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albrecht Plan + Büro GmbH, Apelsteinallee 3, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 22489
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Albrecht
Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters wurde per Beschluss am 08.04.2025 festgesetzt a…
Aktenzeichen: 403 IN 1638/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albrecht Plan + Büro GmbH, Apelsteinallee 3, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 22489
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Albrecht
Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters wurde per Beschluss am 08.04.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 200,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 200,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.
Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Das Rechtsmittel soll begründet werden.
Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.