Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Albrecht, Roland
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRA 16520
EUID
DEM1603.HRA16520
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 16/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jutta Rüdlin
Adresse
Am Markt 22, 34212 Melsungen
Telefon
05661/926280
E-Mail
Termine & Fristen
Ende der Wohlverhaltensperiode
02.05.2026
Anhörung der Beteiligten
13.05.2026
Restschuldbefreiung erteilt
29.06.2026
Forderungsanmeldefrist
31.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren Roland Albrecht, Inhaber Agentur- und Lettershop (e.K.), ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Frist zur Bestreitung dieser Forderungen endet am 31.08.2026. Zudem wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin festgesetzt. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem die Anhörung der Beteiligten gemäß § 300 InsO angeordnet, wobei die Frist auf zwei Wochen nach Veröffentlichung festgesetzt wurde. Die Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) endt am 02.05.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Roland Albrecht ist eröffnet. Die Insolvenzeröffnungsfrist endete am 01.05.2023. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Jutta Rüdlin wurde festgesetzt, eine Veröffentlichung der Beträge ist untersagt. Es wurden mehrere Fristen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderunge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Roland Albrecht ist eröffnet. Die Insolvenzeröffnungsfrist endete am 01.05.2023. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Jutta Rüdlin wurde festgesetzt, eine Veröffentlichung der Beträge ist untersagt. Es wurden mehrere Fristen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die letzten Fristen im Jahr 2026 endeten. Gemäß § 300 InsO wurde eine Anhörung der Beteiligten auf zwei Wochen angesetzt, um über die Restschuldbefreiung zu entscheiden. Mit Beschluss vom 29.06.2026 ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Verfahren bleibt hiervon unberührt. Die Wohlverhaltensperiode endete mit dem 02.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 12 IN 16/23. In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), wird die der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta …
Geschäfts-Nr.: 12 IN 16/23. In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), wird die der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de zu zahlende Vergütung festgesetzt. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV.
Die Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 11.12.2023.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftli…
12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Der Schuldner , die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 23.09.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext
12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), wird gemäß § 300 der Insolvenzordnung die Frist …
Veröffentlichungstext
12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), wird gemäß § 300 der Insolvenzordnung die Frist zur Anhörung der Beteiligten auf zwei Wochen festgesetzt.
Fristbeginn ist am dritten Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet.
Die Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) endete mit dem 02.05.2026. Diese Anhörung ist nach § 300 Abs. 1 InsO vorgeschrieben. Sofern innerhalb der oben genannten Frist keine Stellungnahme abgeben wird, wird die beantragte Restschuldbefreiung alsbald erteilt.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, müssen Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung die Voraussetzungen des § 290 InsO erfüllen. Auf Wunsch kann der Gesetzestext zur Verfügung gestellt werden.
Die Entscheidung über einen Versagungsantrag ist kostenpflichtig.
Amtsgericht Fritzlar, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftli…
12 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet worden. Die Insolvenztabelle und die Anmeldung/Anmeldungen können bei Bedarf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Der Schuldner , die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten einer solchen Forderung bis zum 31.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gilt die Forderung nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Amtsgericht Fritzlar, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 16/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 29.06.2026 Restschuld…
12 IN 16/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Roland Albrecht, geb. am 28.01.1959, Dessauer Straße 4, 34212 Melsungen, als Inhaber Agentur- und Lettershop, Inhaber Roland Albrecht e.K., (Betriebsstätte Ostring 4, 34277 Fuldabrück) (AG Fritzlar, HRA 16520), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 29.06.2026 Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Das Vermögen, das der Schuldner nach dem 02.05.2026 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von der Insolvenzverwalterin geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse gehören.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 01.05.2023 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Fritzlar, 29.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.