Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALDO Food FS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Rolandstraße 2, 90547 Stein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 15226
EUID
DED3304V.HRB15226
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 376/20
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.05.2025
Vergütungsantrag
25.08.2025
Schlusstermin Fristende
18.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Schnellrestaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALDO Food FS GmbH findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) auf den Tabellenblattnummern 4-7 im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 05.05.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu erheben. Das Gericht beabsichtigt zudem, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.2025 zu entscheiden, wobei der Schuldner und die Gläubigerversammlung vor der Entscheidung zu hören sind. Einwendungen zur beantragten Vergütungsfestsetzung können innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung vorgebracht werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALDO Food FS GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Fürth. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; die nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen wurden im schriftlichen Verfahren festgestellt, wobei eine Wide…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALDO Food FS GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Fürth. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; die nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen wurden im schriftlichen Verfahren festgestellt, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 05.05.2025 bestand. Gegenüber den festgestellten Forderungen in Höhe von 204.193,45 EUR stand zunächst ein Betrag von 9.514,00 EUR zur Verteilung bereit. Später wurde für das Verfahren ein Massebestand von 32.322,25 EUR ermittelt, aus dem vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden auf Basis eines Vermögenswerts von 42.867,48 EUR festgesetzt. Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Verwalters vom 25.08.2025 zu entscheiden, wobei eine Einspruchsfrist von drei Wochen ab Veröffentlichung eingeräumt wurde. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung erfolgen im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis einschließlich 18.09.2026 vorgebracht werden. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.2025 zu en…
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabe…
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vert…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt auf x EUR.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.2025.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 42.867,48 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) x EUR (Regelvergütung).
Massegegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind, werden in der Bestimmung der für die Berechnung der Vergütung maßgeblichen Masse berücksichtigt, wenn sie durch den Verwalter verwertet werden. Der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, darf jedoch 50 vom Hundert des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten ihrer Feststellung in die Masse geflossen ist. Im Übrigen werden die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als aus ihnen der Masse ein Überschuss zusteht. Berücksichtigt wurde ein Betrag in Höhe von x EUR, um den sich die Vergütung erhöht.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 204.193,45 EUR steht ein Betrag von 9.514,00 EUR…
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 204.193,45 EUR steht ein Betrag von 9.514,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussr…
IN 376/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALDO Food FS GmbH, Forum 1, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Le Hai Minh
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15226
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 204.193,45 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 32.322,25 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 07.08.2026
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