Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alerds Soziale Dienste gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Donaustraße 10, 38120 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 211865
EUID
DEP1103.HRB211865
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 119/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Rolle
vorläufige Sachwalterin
Adresse
Bertastraße 10, 30159 Hannover
Telefon
0511/4753390
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2026
Frist zur Vorlage Insolvenzplan
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sonne des § 51 Abs. 1 Abgabenordnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alerds Soziale Dienste gGmbH ist am 02.04.2026 durch das Amtsgericht Braunschweig eine vorläufige Sachwalterin bestellt worden. Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist von 3 Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans gesetzt. Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird Rechtsanwältin Karina Schwarz zur vorläufigen Sachwalterin bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 119/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alerds Soziale Dienste gGmbH, Donaustraße 10, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 211865), ist am 02.04.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von 3 Monat…
273 IN 119/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alerds Soziale Dienste gGmbH, Donaustraße 10, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 211865), ist am 02.04.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von 3 Monaten gesetzt.
Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/4753390, Fax: 0511/4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.04.2026
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