Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ermis, Yusuf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 201998
EUID
DEP1103.HRA201998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 197/19 c
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Neugebauer
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
16.12.2025
Schlusstermin
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Yusuf Ermis (Inhaber der ES Bau Salzgitter e.K.) ist die Restschuldbefreiung durch Beschluss vom 16.12.2025 rechtskräftig erteilt worden. Zuvor war im Rahmen des Verfahrens die Erteilung der Restschuldbefreiung beabsichtigt worden, nachdem die Laufzeit der Abtretungserklärung am 04.09.2025 endete. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Neugebauer hat im Rahmen des laufenden Verfahrens die Vergütung und Auslagen sowie die Zustellungskosten festsetzen lassen. Ein verfügbare Massebestand von 16.405,67 EUR stand den Insolvenzforderungen in Höhe von 263.374,43 EUR gegenüber. Die Schlussverteilung ist im schriftlichen Verfahren zum Stichtag 01.0ells.2026 vorgesehen, um die Abnahme der Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu behandeln.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 197/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt S…
273 IN 197/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Neugebauer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 17.982,05 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 183,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 61 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 197/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 0…
273 IN 197/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 01.06.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 01.06.2026 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 02.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 197/19 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Neuge…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 197/19 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 16.405,67 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 263.374,43 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 273 IN 197/19 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 02.02.26
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Originalbekanntmachung
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273 IN 197/19 c: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.12.2025 rechtskräftig Restschuldbefr…
273 IN 197/19 c: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.12.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung am 04.09.2025 erworbenen Vermögens, das Amt des Insolvenzverwalters und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger bleiben bestehen.
Mit der Rechtskraft des Erteilungsbeschlusses endet der Insolvenzbeschlag rückwirkend ab dem 04.09.2025 für den pfändbaren Neuerwerb, einschließlich des pfändbaren Teils der Bezüge des Schuldners aus einem Dienstverhältnis oder einem nach § 287 Abs. 2 InsO gleichgestellten Einkommen.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 04.09.2019 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO (a. F.) aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 197/19 c: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), endete die Laufzeit der Abtretungserklärung mit dem 04.09.2025. Anträge auf V…
273 IN 197/19 c: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Yusuf Ermis, geb. am 23.10.1994, Thomas-Mann-Straße 10, 38239 Salzgitter, Inhaber der Firma ES Bau Salzgitter e.K., Berliner Straße 179, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRA 201998), endete die Laufzeit der Abtretungserklärung mit dem 04.09.2025. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO a.F. die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden dieser Bekanntmachung (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Hinweis:
Ein Versagungsantrag kann lediglich aus den Gründen des § 296 Abs. 1 oder 2 Satz 3 InsO oder § 297 InsO oder auf Antrag des Treuhänders gem. § 298 InsO gestellt werden. Die Gründe sind glaubhaft zu machen.
Amtsgericht Braunschweig, 30.10.2025
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