Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alesyo Abbruch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Altrottstraße 31, 69190 Walldorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 748773
EUID
DEB8535.HRB748773
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
80 IN 598/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Depré
Adresse
O 4, 13-16, 68161 Mannheim
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Abbruch, die Entkernung und Demontage sowie die Schadstoffsanierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alesyo Abbruch GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die Geschäftsführerin Zyulkyar Pisau. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg ist. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Depré hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Festsetzung erfolgt auf Basis eines Vermögenswerts von 7.108,38 EUR. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 29.09.2026 im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO erhoben werden; diese Frist ist abgelaufen. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Schlussanhörung den mündlichen Schlusstermin ersetzt. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Nach Abzug der Massekosten und Masseschulden in Höhe von 5.789,13 EUR stehen noch 558,84 EUR zur Verfügung. Auf die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von 24.795,14 EUR entfällt eine Quote von 2,25 %. Das Verteilungsverzeichnis liegt beim Amtsgericht Heidelberg zur Einsichtnahme vor.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 598/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alesyo Abbruch GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Zyulkyar Pisau, - unbekannten Aufenthalts Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 748773 - Schuldnerin 1.
Die Durchführung des Schlusst…
80 IN 598/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alesyo Abbruch GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Zyulkyar Pisau, - unbekannten Aufenthalts Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 748773 - Schuldnerin 1.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.09.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 598/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alesyo Abbruch GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Zyulkyar Pisau, - unbekannten Aufenthalts Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 748773 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstatt…
80 IN 598/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alesyo Abbruch GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Zyulkyar Pisau, - unbekannten Aufenthalts Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 748773 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Depré, O 4, 13-16, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden: Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
zustellen (Aufgabe zur Post) formlos (elektronisch)80 IN 598/24
- 2 -
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß
Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermö-
genswert in Höhe von 7.108,38 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (Ins-
VV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in
Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von
10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Mo-
natspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV -
festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Be-
schwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.80 IN 598/24 - 3 Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg Kurfürsten-Anlage 15 69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 598/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alesyo Abbruch GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, Amtsgericht Heidelberg, Az.: 80 IN 598/24 findet mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt.
Das Verteilungsverzeichnis nach § 188 InsO liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten b…
80 IN 598/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alesyo Abbruch GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, Amtsgericht Heidelberg, Az.: 80 IN 598/24 findet mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt.
Das Verteilungsverzeichnis nach § 188 InsO liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten beim Amtsgericht Insolvenzgericht Heidelberg vor.
Verfügbar sind - nach Abzug der Massekosten und Masseschulden in Höhe von 5.789,13 EUR 558,84 EUR.
Auf die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß e 38 Ins0, die nach dem Verteilungsverzeichnis 24.795,14 EUR betragen, entfällt eine Quote von 2,25 %.
Amtsgericht Heidelberg, 04.08.2026
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