Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AlexTrans Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bayernstr. 16, 93128 Regenstauf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 19989
EUID
DED3410V.HRB19989
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 173/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Haas
Adresse
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
Telefon
+49(941)6408200
E-Mail
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
06.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AlexTrans Verwaltungs-GmbH ist beim Amtsgericht Regensburg anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Ungureanu Alexandru vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwältin Lankes Rosemarie tätig. Im Verfahren wurde Rechtsanwalt Stefan Haas zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Alexander Saponjic als Insolvenzverwalter im Verfahren über das Vermögen der AlexTrans GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung umfasst. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 12.08.2024 die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Berichts- und Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren beantragt. Die Gläubigerversammlung beschloss die Beibehaltung des Verwalters, die Einrichtung eines Treuhandkontos bei der UniCredit Bank AG - HypoVereinsbank sowie die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Führung von Prozessen und zum Abschluss von Vergleichen gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 06.09.2024 Einwendungen gegen die Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 173/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AlexTrans Verwaltungs-GmbH, Bayernstraße 16, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Ungureanu Alexandru
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin La…
4 IN 173/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AlexTrans Verwaltungs-GmbH, Bayernstraße 16, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Ungureanu Alexandru
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Haas
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
Telefon: +49(941)6408200
Telefax: +49(941)64082010
Email: info@wl-inso.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Alexander Saponjic als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AlexTrans GmbH & Co. KG, Bayernstraße 16, 93138 Regenstauf, angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 02.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 173/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AlexTrans Verwaltungs-GmbH, Bayernstraße 16, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Ungureanu Alexandru
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin La…
4 IN 173/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AlexTrans Verwaltungs-GmbH, Bayernstraße 16, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Ungureanu Alexandru
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding
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der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 12.08.2024 die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Berichts- und Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren beantragt über:
1. Die Gläubigerversammlung beschließt die Beibehaltung des Verwalters (§§ 56, 57 InsO).
2. Für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens wurde folgendes Treuhandkonto eingerichtet:
Institut: UniCredit Bank AG - HypoVereinsbank
Kontonummer: 43099515
BLZ: 70020270
IBAN: DE03 7002 0270 0043 0995 15
BIC: HYVEDEMMXXX
Kontoinhaber: Saponjic w/ AlexTrans Verwaltungs-GmbH
Die Gläubigerversammlung beschließt, das Treuhandkonto beizubehalten sowie zur Hinterlegungsstelle gemäß § 149 InsO zu bestimmen.
3. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO allgemein, Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert zu führen sowie ebenso zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits gerichtlich oder außergerichtlich Vergleiche oder Schiedsverträge zu schließen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.09.2024 Einwendungen gegen einen oder mehrere dieser Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.08.2024
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