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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art, insbesondere an der Firma Alfing Keßler Sondermaschinen GmbH, sowie das Verwalten sonstigen Vermögens. Die GmbH ist insbesondere berechtigt, Unternehmen, die sich mit der Anlagenplanung, der Herstellung und dem Vertrieb von Maschinen und Werkzeugen beschäftigen, zu erwerben und zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder Form zu beteiligen.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfing Sondermaschinen-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Götschel, sind folgende Fristen und Verfahrensschritte relevant: Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren bis zum 09.07.2026. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 30.0erm 2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein wirksamer Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail erfolgen, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.
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