Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 10846
EUID
DEH1101.HRA10846
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
512 IN 6/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anhörung Vergütung
12.11.2024
Festsetzung Vergütung
08.01.2025
Schlusstermin
07.03.2025
Aufhebung
04.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der verfügbare Massebestand beträgt 160.014,78 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 214.922,50 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers ist festgesetzt worden. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 07.03.2025 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit erheben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Bremen geführt. Im November 2024 wurde die Anhörung zur Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters durchgeführt. Im Januar 2025 erfolgte die Festsetzung der Vergütung sowie die Zustimmung zur Vornahme der S…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Bremen geführt. Im November 2024 wurde die Anhörung zur Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters durchgeführt. Im Januar 2025 erfolgte die Festsetzung der Vergütung sowie die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung mit einem besonderen Prüfungs- und Schlusstermin am 07.03.2025. Der verfügbare Massebestand wurde mit 160.014,78 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 214.922,50 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist schließlich mit Beschluss vom 04.08.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 08.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 6/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB),
vertreten durch:
1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerst…
Amtsgericht Bremen 08.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 6/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB),
vertreten durch:
1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Rüdiger Ellmers, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Heberling, Obernstraße 38-42, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 174.949,64 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB), vertr. d.: 1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rüdiger Ellmers, (Geschäftsf…
512 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB), vertr. d.: 1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rüdiger Ellmers, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestr. 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421-178 998 - 0, Fax: 0421-178 998 - 11, Internet: www.jnp.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 160.014,78 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 214.922,50 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB), vertr. d.: 1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rüdiger Ellmers, (Geschäftsf…
512 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB), vertr. d.: 1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rüdiger Ellmers, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 07.03.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 08.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 6/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB), vertr. d.: 1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), ve…
512 IN 6/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB), vertr. d.: 1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rüdiger Ellmers, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 12.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 6/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB), vertr. d.: 1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rüdiger Ellmers, (Geschäftsführ…
512 IN 6/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Kirchhof Stevedore GmbH & Co. KG, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen (AG Bremen, HRA 10846 HB), vertr. d.: 1. Hans Selk Verwaltungs GmbH, Colmarerstraße 35, 28211 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rüdiger Ellmers, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 04.08.2026
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