Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alienmusic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eisenbahnstraße 96, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50537
EUID
DEM1114.HRB50537
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 476/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151/396820
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 08:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.10.2025
Widerspruchsfrist
27.10.2025
Antragsfrist
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Musikproduktion sowie Künstlermanagement, Eventmanagement und Merchandising
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.09.2025 um 08:43 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alienmusic GmbH, Dreieich, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf den Insolvenzverwalter übertragen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Darmstadt, bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.10.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Beteiligte können Forderungsanmeldungen bis zum 27.10.2025 beim Insolvenzgericht widersprechen. Schriftliche Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten, wie der Wahl eines anderen Verwalters oder der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, sind ebenfalls bis zum 27.10.2025 bei dem Amtsgericht Offenbach am Main einzureichen, um eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumen zu können. Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 476/25 : Am 01.09.2025 um 08:43 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Alienmusic GmbH, Eisenbahnstraße 96, 63303 Dreieich, c/o Armin Dahncke als Geschäftsführer Luruper Hauptstraße 36 22547 Hamburg (AG Offenbach am Main , HRB 50537), vertr. d.: Armin Dahncke, Luruper Ha…
Geschäftsnummer: 8 IN 476/25 : Am 01.09.2025 um 08:43 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Alienmusic GmbH, Eisenbahnstraße 96, 63303 Dreieich, c/o Armin Dahncke als Geschäftsführer Luruper Hauptstraße 36 22547 Hamburg (AG Offenbach am Main , HRB 50537), vertr. d.: Armin Dahncke, Luruper Hauptstraße 36, 22547 Hamburg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 06.10.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 27.10.2025. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 27.10.2025 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
01.09.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 476/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alienmusic GmbH, Eisenbahnstraße 96, 63303 Dreieich, c/o Armin Dahncke als Geschäftsführer
Luruper Hauptstraße 36
22547 Hamburg (AG Offenbach am Main , HRB 50537),
vertreten durch:…
Amtsgericht Offenbach am Main
01.09.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 476/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alienmusic GmbH, Eisenbahnstraße 96, 63303 Dreieich, c/o Armin Dahncke als Geschäftsführer
Luruper Hauptstraße 36
22547 Hamburg (AG Offenbach am Main , HRB 50537),
vertreten durch:
Armin Dahncke, Luruper Hauptstraße 36, 22547 Hamburg, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:43 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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