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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen, Immobilien, Grundstücken und Grundbesitz sowie Verwaltung eigenen Vermögens Es dürfen ausserdem Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 GewO ausgeführt werden und Immobilien im im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Dienstleistungen aller Art, insbesondere in den Bereichen Managementberatung und Kommunikationsdienstleistungen, für Beteiligungsunternehmen und für Dritte anbieten. Die Gesellschaft nimmt Holdingfunktionen innerhalb der Gruppe wahr. Weiterhin wird die Gesellschaft auch unternehmensberaterische Aufgaben wahrnehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lift Experten Holding GmbH ist eröffnet. Der ursprüngliche Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, hatte Forderungen aus einem anderen Verfahren, in dem er selbst bestellt ist, angemeldet. Da er diese Forderungen nicht selbst prüfen darf, hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 02.09.2025 die Ernennung von Frau Rechtsanwältin Petra Heidenfelder zur Sonderinsolvenzverwalterin angeordnet. Deren Aufgabenkreis umfasst die Prüfung der von Rechtsanwalt Thomas Rittmeister angemeldeten Forderung (lfd.-Nr. 0/-5 der Insolvenztabelle). Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
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