Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alina Iurascu UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Wendlohstr. 185 a, 22459 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 147777
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB147777
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 332/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
15.01.2025 , 10:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2025
Prüfungstermin
11.04.2025
Gläubigerversammlung
15.10.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Reinigung & Facility Management
Subbranche
Gebäudereinigung
Geschäftstätigkeit
Gebäudereinigung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALINA IURASCU UG (haftungsbeschränkt) ist am 15.01.2025 um 10:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 07.10.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.04.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.03.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALINA IURASCU UG (haftungsbeschränkt) ist am 15.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag wurde am 07.10.2024 von der Schuldnerin gestellt. Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALINA IURASCU UG (haftungsbeschränkt) ist am 15.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag wurde am 07.10.2024 von der Schuldnerin gestellt. Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 11.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.04.2025. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird. Spätestens ab dem 21.03.2025 werden die Forderungstabelle und Anmeldungsunterlagen zur Einsicht niedergelegt. Ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, hier die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit der Alleingesellschafterin, ist auf den 15.10.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 332/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147777 eingetragenen ALINA IURASCU UG (haftungsbeschränkt), ehemalige Geschäftsanschrifft: Wendlohstraße 185a, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Alina Iurascu
Geschä…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 332/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147777 eingetragenen ALINA IURASCU UG (haftungsbeschränkt), ehemalige Geschäftsanschrifft: Wendlohstraße 185a, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Alina Iurascu
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 15.01.2025, um 10:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Grau, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 332/24
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 332/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 147777 eingetragenen ALINA IURASCU UG (haftungsbeschränkt), ehemalige Geschäftsanschrift: Wendlohstraße 185a, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 332/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 147777 eingetragenen ALINA IURASCU UG (haftungsbeschränkt), ehemalige Geschäftsanschrift: Wendlohstraße 185a, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Alina Iurascu
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches über die Ansprüche gegenüber der Alleingesellschafterin und Liquidatorin Alina Iurascu.
bestimmt auf
Donnerstag, 15.10.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 332/24
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2026
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