Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alisch, Rudi
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 4275
EUID
DEX1721R.HRA4275
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 87/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marcus Janca
Adresse
Hafenstraße 1a, 23568 Lübeck
Telefon
0451 407750
Termine & Fristen
Beschlussfassung Verkauf
15.07.2025 , 10:00 Uhr
Aufhebung Eigenverwaltung
23.09.2025
Fortführung Regelinsolvenzverfahren
24.09.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
24.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Dr. Rudi Alisch wird vom Amtsgericht Lübeck geführt. Zunächst war eine Eigenverwaltung angeordnet, welche am 23.09.2025 aufgehoben wurde. Das Verfahren ist ab dem 24.09.2025 als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcus Janca bestellt worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter bereits am 24.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf der 7.0 Grüne Apotheke ist für den 15.07.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Lübeck bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 87/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Rudi Alisch, geboren am 10.04.1960, Hermannstraße 22 a, 23617 Stockelsdorf
Inhaber der 7.0 Grüne Apotheke, Mühlenstraße 34-48, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
Inhaber der Apotheke am Behnhaus, Königstraße 14, 2…
53a IN 87/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Rudi Alisch, geboren am 10.04.1960, Hermannstraße 22 a, 23617 Stockelsdorf
Inhaber der 7.0 Grüne Apotheke, Mühlenstraße 34-48, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
Inhaber der Apotheke am Behnhaus, Königstraße 14, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam, Gz.: 000047-22/KB
|
hat der Insolvenzverwalter am 24.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 87/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Rudi Alisch, geboren am 10.04.1960, Hermannstraße 22 a, 23617 Stockelsdorf
Inhaber der 7.0 Grüne Apotheke, Mühlenstraße 34-48, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
Inhaber der Apotheke am Behnhaus, Königstraße 14, 2…
53a IN 87/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Rudi Alisch, geboren am 10.04.1960, Hermannstraße 22 a, 23617 Stockelsdorf
Inhaber der 7.0 Grüne Apotheke, Mühlenstraße 34-48, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
Inhaber der Apotheke am Behnhaus, Königstraße 14, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam, Gz.: 000047-22/KB
|
Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf der 7.0. Die Grüne Apotheke im MZM, Mühlenstraße 34 - 48, 23552 Lübeck
wird bestimmt auf
Dienstag, 15.07.2025, 10:00 Uhr
Besprechungszimmer J 202b, 1. OG, Amtsgericht Lübeck, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 87/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Rudi Alisch, geboren am 10.04.1960, Hermannstraße 22 a, 23617 Stockelsdorf
Inhaber der 7.0 Grüne Apotheke, Mühlenstraße 34-48, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
Inhaber der Apotheke am Behnhaus, Königstraße 14, 2…
53a IN 87/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Rudi Alisch, geboren am 10.04.1960, Hermannstraße 22 a, 23617 Stockelsdorf
Inhaber der 7.0 Grüne Apotheke, Mühlenstraße 34-48, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
Inhaber der Apotheke am Behnhaus, Königstraße 14, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam, Gz.: 000047-22/KB
|
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 23.09.2025 aufgehoben.
2. Das Verfahren wird ab dem 24.09.2025 als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt.
3. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Marcus Janca
Hafenstraße 1a, 23568 Lübeck
Telefon: 0451 407750, Fax: 0451 4077520
bestellt.
4. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
5. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an den Schuldner; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 23.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.