Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALKIS Reinigungsdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 1720000
EUID
DED2601V.HRB1720000
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1500 IN 2072/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Liquidatorin Alkis Gülpasa
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.10.2025
Widerspruchsfrist
24.11.2025
Aufhebung
30.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALKIS Reinigungsdienst GmbH (Aktenzeichen 1500 IN 2072/23) wurden verschiedene Verfahrensschritte vollzogen. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis zum 24.1t11.2025 Gelegenheit zum Widerspruch hatten. Im Rahmen der Berichtigung des Schlussverzeichnisses wurde eine verfügbare Verteilungsmasse von 9.279,49 Euro (abzüglich Kosten und Vergütung) bei Forderungen in Höhe von 600.154,67 Euro bekannt gegeben. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2072/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALKIS Reinigungsdienst GmbH, Aschheimer Straße 23, 81671 München, vertreten durch die Liquidatorin Alkis Gülpasa
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 1720000
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des…
1500 IN 2072/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALKIS Reinigungsdienst GmbH, Aschheimer Straße 23, 81671 München, vertreten durch die Liquidatorin Alkis Gülpasa
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 1720000
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2072/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALKIS Reinigungsdienst GmbH, Aschheimer Straße 23, 81671 München, vertreten durch die Liquidatorin Alkis Gülpasa
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 1720000
- Schuldnerin -
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|Bei der ursprünglichen Veröffentlichung ist …
1500 IN 2072/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALKIS Reinigungsdienst GmbH, Aschheimer Straße 23, 81671 München, vertreten durch die Liquidatorin Alkis Gülpasa
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 1720000
- Schuldnerin -
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|Bei der ursprünglichen Veröffentlichung ist ein Fehler bei der Bekanntgabe der verfügbaren Insolvenzmasse unterlaufen. Aus diesem Grund hat eine Berichtigung der Veröffentlichung des Schlussverzeichnisses zu erfolgen.
|Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 9.279,49 Euro Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 600.154,67 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2072/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALKIS Reinigungsdienst GmbH, Aschheimer Straße 23, 81671 München, vertreten durch die Liquidatorin Alkis Gülpasa
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 1720000
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.10.2025 nachträglic…
1500 IN 2072/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALKIS Reinigungsdienst GmbH, Aschheimer Straße 23, 81671 München, vertreten durch die Liquidatorin Alkis Gülpasa
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 1720000
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 - 5 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2025
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