Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 101066
EUID
DEP3101.HRB101066
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 141/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Gerbers
Adresse
Sögestraße 70, 28195 Bremen
Telefon
0421/178 99 80
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
29.09.2025
Berichtstermin
27.10.2025 , 14:00 Uhr
Gläubigerversammlung
24.11.2025 , 14:00 Uhr
Gläubigerversammlung
27.07.2026 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH ist am 01.09.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 29.0
025 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 27.10.2025 statt, bei dem unter anderem über den Fortgang des Verfahrens sowie die Verwertung der Masse entschieden werden kann. Eine weitere Gläubigerversammlung ist für den 24.11.2025 anberaumt; auf dieser Tagesordnung stehen die Entscheidung über die weitere Fortführung des Krankenhausbetriebs sowie der Verkauf des Unternehmens im Ganzen und des Grundvermögens aus freier Hand.
Über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH ist am 01.09.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Axel Gerbers wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 29.09.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 27.10…
Über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH ist am 01.09.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Axel Gerbers wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 29.09.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 27.10.2025 angesetzt, wurde jedoch durch eine nachfolgende Bekanntmachung auf den 24.11.2025 verschoben. In der Gläubigerversammlung am 24.11.2025 sollte über die weitere Fortführung des Krankenhausbetriebs sowie den Verkauf des Unternehmens und des Grundvermögens entschieden werden. Eine weitere Gläubigerversammlung ist für den 27.07.2026 anberaumt, auf der unter anderem die Genehmigung einer Darlehensaufnahme bei der Stadt Norderney sowie Genehmigungen zum Unternehmenskaufvertrag und zu einer Vereinbarung mit der ZVK der Stadt Hannover stehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 141/24: Über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 101066), vertr. d.: Uwe Peters, Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet wo…
9 IN 141/24: Über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 101066), vertr. d.: Uwe Peters, Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99 811, E-Mail: bremen@jnp.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.09.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 27.10.2025, 14:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 29.09.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Montag, 27.10.2025, 14:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 141/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 101066), vertr. d.: Uwe Peters, Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung best…
9 IN 141/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 101066), vertr. d.: Uwe Peters, Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 24.11.2025, 14:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich
Tagesordnung:
Entscheidung der Gläubiger über
a) die weitere Fortführung des Krankenhausbetriebs
b) den Verkauf des Unternehmens im ganzen sowie des Grundvermögens aus freier Hand (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO)
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt, § 160 I InsO.
Aurich, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 141/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 101066), vertr. d.: Uwe Peters, Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung best…
9 IN 141/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 101066), vertr. d.: Uwe Peters, Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 27.07.2026, 14:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich
Tagesordnung :
o Genehmigung Darlehensaufnahme Stadt Norderney
o Genehmigung Unternehmenskaufvertrag vom 02.07.2026 (UZV-Nr. 641/2026 des Notars Dr. Jan Schapp in Aurich)
o Genehmigung Vereinbarung mit der ZVK der Stadt Hannover vom 02.07.2026 (UVZ-Nr. 640/2026 des Notars Dr. Jan Schapp in Aurich)
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt, § 160 I InsO.
Aurich, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 101066), vertr. d.: Uwe Peters, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2024 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des…
9 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Allergie- und Hautklinik Norderney gGmbH, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney (AG Aurich, HRB 101066), vertr. d.: Uwe Peters, Lippestraße 9-11, 26548 Norderney, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2024 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178 99 80, Fax: 0421/178 99 811, E-Mail: bremen@jnp.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 14.10.2024
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