Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALLGAIER Sachsen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Taltitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 29014
EUID
DEU1206.HRB29014
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 153/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Heinz-Joachim Hombach
Adresse
Frikestraße 2, 04105 Leipzig
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
23.04.2024 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
industrielle Fertigung und Vertrieb von Groß- und Kleinwerkzeugen, Blechteilen der spanlosen Verformung und Zusammenbauten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALLGAIER Sachsen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Chemnitz, während das für die Bekanntmachungen zuständige Gericht das Amtsgericht Göppingen ist. Im Verfahren sind verschiedene vorläufige Maßnahmen und Vergütungsbeschlüsse ergangen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Heinz-Joachim Hombach hat seine Vergütung für den Zeitraum vom 21.06.2023 bis 30.08.2023 festgesetzt erhalten. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses, Atradius Kreditversicherung und Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland, haben ihre Vergütungen für ihre Tätigkeit im Ausschuss beantragt und erhalten lassen. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens an einen Investor wurde auf den 23.04.2024 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 153/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER Sachsen GmbH, Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Talitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 29014
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vor…
1 IN 153/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER Sachsen GmbH, Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Talitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 29014
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Heinz-Joachim Hombach, Frikestraße 2, 04105 Leipzig, für die Zeit vom 21.06.2023 bis 30.08.2023 wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 02.02.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 29.716.540,65 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 200 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 02.02.2024 wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für zwei Monate und 9 Tage. Der starke Verwalter führte den Betrieb mit drei Schichten, mit einer -just in time- Prodkuktion und schloss mit den Kunden Vorkassevereinbarungen. Mit Hilfe eines Krisenteams wurde ein Qualitätsproblem beseitigt und ein Umsatz von ca. 7,0 Mio erzielt. Eine Vergleichsberechnung findet nicht statt, weil ein Verlust entstand.
- schwierige Verkaufsbemühungen. Es gab über 200 Interessenten. Zwei davon wollten und haben nur mit dem vorläufigen Verwalter verhandelt. Die Werksbesichtigungen fanden im Beisein des vorläufigen Verwalters statt. Darüber hinaus verusichterte das Verhalten und der öffentliche Druck des chinesisischen Muttergesellschafters Wreston die Interessenten. Deren Bedenken musste vom vorläufigen Verwalter zeitaufwändig ausgeräumt werden.
- arbeitsrechtliche Schwierigkeiten wegen der hohen Anzahl an Mitarbeitern (84 Festangestellte). Das Insolvenzgeld wurde vorfinanziert. Es fanden fünf Betriebsversammlungen statt, bei denen die Mitarbeiter über das Insolvenzgeld, Zeitarbeitskonten und Überlaubsansprüche informiert wurden. Ferner beschäftige man zwischen 10-20 Leiharbeitskräfte.
- keine geordnete und fehlerhafte Buchführung vorhanden. Daher mussten in Oelsnitz neue Strukturen aufgebaut werden. Personal musste eingestellt werden. - Auslandsberührung. Die Schuldnerin ist einer internationalen Supply-Chain tätig und liefert die Produkte an 12 Herstellerwerke im Ausland. - Konzernbezug.-Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss.Insgesamt sind es 210 %. Im Wege der Gesamtberechnung wird antragsgemäß ein Zuschlag von 200 %. Festgesetzt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war eine Zuschläge nach § 3 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Regelvergütung und die Zuschläge ergeben eine Summe von 1.561.531,25 €.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 153/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER Sachsen GmbH, Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Talitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 29014
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der G…
1 IN 153/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER Sachsen GmbH, Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Talitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 29014
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Beratung und Beschlussfassung zur Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens der Allgaier Sachsen GmbH an einen Investor
wird bestimmt auf
Dienstag, 23.04.2024, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IE 153/23 KV
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER Sachsen GmbH, Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Talitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 29014
- Schuldnerin -
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des Mitglieds des Gläubigerausschusses Atradius Kre…
1 IE 153/23 KV
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER Sachsen GmbH, Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Talitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 29014
- Schuldnerin -
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des Mitglieds des Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung vertreten durch Rechtsanwalt Rolf Breuer wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Gründe:
Mit Schreiben vom 09.07.2024 (Bl. 1039/1045/I d. A.) beantragt die Atradius Kreditversicherung als Mitglied des Gläubigerausschusses die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 4.358,76 EUR. Dabei werden 11,42 Stunden á 300,00 €, nebst 237,84 € Auslagen und entsprechender Umsatzsteuer geltend gemacht.
Es handelt sich vorliegend um eine juristische Person, die durch Rechtsanwalt Breuer, vertreten wird. Die Kosten wurden hier insgesamt durch 3 geteilt, nachdem über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die Atradius Kreditversicherung wurde allerdings nur für 3 Unternehmen zum Gläubigerausschussmitglied bestellt. Die Bestellung ist im vorliegenden Verfahren durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 erfolgt. Die Vergütung berechnet sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO.
Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR pro Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts. Vorliegend wurde im Antrag geltend gemacht, dass fortlaufend mit den Geschäftskunden Gespräche geführt werden mussten, um die Verluste so gering wie möglich zu halten. Die Liquidität des Unternehmens musste dauerhaft überwacht werden, ebenso den M&A Prozess. Gerade bei der Holding gestaltete sich die Arbeitnehmerschaft als schwierig. Damit waren rechtlich und betriebswirtschaftlich komplexe Sachverhalten zu klären. Zahlreiche Dokumente waren zu genehmigen um den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten (Bl. 382 Band IV). Außerdem bestanden Auslandsbezüge.Die Gläubigerausschusstätigkeit wurde in Form einer Zeiterfassung (Bl. 388 Band IV) nachgewiesen. Ebenso die Auslagen (Bl. 389-395 Band IV).Das Gericht erachtet den Höchstsatz in Höhe von 300,00 € im vorliegenden Verfahren in der Gesamtbetrachtung als angemessen.
Das Verfahren gestaltet sich als äußerst umfangreich und schwierig. Insgesamt befinden sich 5 Unternehmen der Unternehmensgruppe in Insolvenz.
Ausweislich des eingereichten Antrags waren im vorliegenden Verfahren komplexe betriebswirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte zu erörtern und an der Entscheidungsfindung mitzuwirken. Auch ein Auslandsbezug ist gegeben.
Die Stundenanzahl wurde durch Zeiterfassung nachgewiesen.
In der Gesamtwürdigung rechtfertigt der besondere Umfang und Aufwand des Verfahrens, sowie die Sachkunde und Qualifikation des Herrn Rechtsanwalt Breuer, als Vertreter des Gläubigerausschussmitglieds den erhöhten Stundensatz.Mit Schreiben vom 09.07.2024 (Bl. 1039/1045/I d. A.) beantragt die Atradius Kreditversicherung als Mitglied des Gläubigerausschusses die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 4.358,76 EUR. Dabei werden 11,42 Stunden á 300,00 €, nebst 237,84 € Auslagen und entsprechender Umsatzsteuer geltend gemacht.
Es handelt sich vorliegend um eine juristische Person, die durch Rechtsanwalt Breuer, vertreten wird. Die Kosten wurden hier insgesamt durch 3 geteilt, nachdem über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die Atradius Kreditversicherung wurde allerdings nur für 3 Unternehmen zum Gläubigerausschussmitglied bestellt. Die Bestellung ist im vorliegenden Verfahren durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 erfolgt. Die Vergütung berechnet sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO.
Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR pro Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts. Vorliegend wurde im Antrag geltend gemacht, dass fortlaufend mit den Geschäftskunden Gespräche geführt werden mussten, um die Verluste so gering wie möglich zu halten. Die Liquidität des Unternehmens musste dauerhaft überwacht werden, ebenso den M&A Prozess. Gerade bei der Holding gestaltete sich die Arbeitnehmerschaft als schwierig. Damit waren rechtlich und betriebswirtschaftlich komplexe Sachverhalten zu klären. Zahlreiche Dokumente waren zu genehmigen um den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten (Bl. 382 Band IV). Außerdem bestanden Auslandsbezüge.Die Gläubigerausschusstätigkeit wurde in Form einer Zeiterfassung (Bl. 388 Band IV) nachgewiesen. Ebenso die Auslagen (Bl. 389-395 Band IV).Das Gericht erachtet den Höchstsatz in Höhe von 300,00 € im vorliegenden Verfahren in der Gesamtbetrachtung als angemessen.
Das Verfahren gestaltet sich als äußerst umfangreich und schwierig. Insgesamt befinden sich 5 Unternehmen der Unternehmensgruppe in Insolvenz.
Ausweislich des eingereichten Antrags waren im vorliegenden Verfahren komplexe betriebswirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte zu erörtern und an der Entscheidungsfindung mitzuwirken. Auch ein Auslandsbezug ist gegeben.
Die Stundenanzahl wurde durch Zeiterfassung nachgewiesen.
In der Gesamtwürdigung rechtfertigt der besondere Umfang und Aufwand des Verfahrens, sowie die Sachkunde und Qualifikation des Herrn Rechtsanwalt Breuer, als Vertreter des Gläubigerausschussmitglieds den erhöhten Stundensatz.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IE 153/23 KV
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER Sachsen GmbH, Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Talitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 29014
- Schuldnerin -
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des Mitglieds des Gläubigerausschusses Allianz Trad…
1 IE 153/23 KV
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALLGAIER Sachsen GmbH, Am alten Bahndamm 13, 08606 Oelsnitz/Vogtl. OT Talitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Ting Liu
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 29014
- Schuldnerin -
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des Mitglieds des Gläubigerausschusses Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland vertreten durch Rechtsanwalt Harbrecht wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Gründe:
Mit Schreiben vom 18.06.2024 (Bl. 1010/1012/I) beantragt die Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 4.952,64 € als Mitglied des Gläubigerausschusses. Dabei werden 12,8 Stunden á 300,00 €, nebst 321,89 € Auslagen und zugehöriger Umsatzsteuer geltend gemacht.
Es handelt sich vorliegend um eine juristische Person, die durch Rechtsanwalt Harbrecht, vertreten wird. Die entstandenen Kosten wurden hier insgesamt durch 5 geteilt, nachdem über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 wurde die Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt.
Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters war bereits am 21.06.2023 erfolgt.
Die Vergütung bestimmt sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO. Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR pro Stunde. Es ist bei der dem in Ansatz zu bringenden Stundensatzes im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit, sowie nach der beruflichen Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden.
Aus dem Antrag geht hervor, dass es sich vorliegend um ein aufwändiges Verfahren handelt. Der Geschäftsbetrieb wurde fortgeführt. Die Liquiditäts- und Ertragsplanung musste fortlaufend überwacht werden. Unternehmensteile wurden verwertet.
Die Gläubigerausschusstätigkeit wurde durch die vorgenommene Zeiterfassung nachgewiesen. In der Gesamtschau der Tätigkeit des Gläubigerausschusses wird der Stundensatz von 300 EUR als angemessen erachtet.
Aufgrund der Tatsache, dass sich insgesamt die 5 Unternehmen der Unternehmensgruppe in Insolvenz befinden, gestaltet sich das Verfahren als umfangreich und schwierig.
Dies wird von den Ausführungen in den Insolvenzverwalterberichten untermauert.Mit Schreiben vom 18.06.2024 (Bl. 1010/1012/I) beantragt die Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland die Auszahlung der Vergütung in Höhe von 4.952,64 € als Mitglied des Gläubigerausschusses. Dabei werden 12,8 Stunden á 300,00 €, nebst 321,89 € Auslagen und zugehöriger Umsatzsteuer geltend gemacht.
Es handelt sich vorliegend um eine juristische Person, die durch Rechtsanwalt Harbrecht, vertreten wird. Die entstandenen Kosten wurden hier insgesamt durch 5 geteilt, nachdem über die gesamte Allgaiergruppe (ALLGAIER WERKE GmbH, 73066 Uhingen, ALLGAIER Automotive GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Process Technology GmbH, 73033 Uhingen, ALLGAIER Sachsen GmbH, 08606 OelsnitzNogtl, Mogensen GmbH & Co. KG, 22880 Wedel) das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Durch gerichtlichen Beschluss vom 06.07.2023 wurde die Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt.
Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters war bereits am 21.06.2023 erfolgt.
Die Vergütung bestimmt sich vorliegend gem. §§ 17, 18 InsVV, 73 InsO. Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR pro Stunde. Es ist bei der dem in Ansatz zu bringenden Stundensatzes im Einzelfall nach Umfang der Tätigkeit, sowie nach der beruflichen Qualifikation des Ausschussmitglieds zu entscheiden.
Aus dem Antrag geht hervor, dass es sich vorliegend um ein aufwändiges Verfahren handelt. Der Geschäftsbetrieb wurde fortgeführt. Die Liquiditäts- und Ertragsplanung musste fortlaufend überwacht werden. Unternehmensteile wurden verwertet.
Die Gläubigerausschusstätigkeit wurde durch die vorgenommene Zeiterfassung nachgewiesen. In der Gesamtschau der Tätigkeit des Gläubigerausschusses wird der Stundensatz von 300 EUR als angemessen erachtet.
Aufgrund der Tatsache, dass sich insgesamt die 5 Unternehmen der Unternehmensgruppe in Insolvenz befinden, gestaltet sich das Verfahren als umfangreich und schwierig.
Dies wird von den Ausführungen in den Insolvenzverwalterberichten untermauert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.07.2025
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