Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 221368
EUID
DEP2305.HRB221368
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 62/22 -4
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer
Kanzlei
Valtier
Adresse
Schiffgraben 20, 30159 Hannover
Telefon
0511 / 123105-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
06.02.2023 , 09:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.04.2023
Masseunzulänglichkeit
21.12.2023
Prüfungstermin
05.08.2024
Gläubigerversammlung
13.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 06.02.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.04.2023 anzumelden. Am 21.12.2023 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet; der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 05.08.2024. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Verfahren ist mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse beabsichtigt einzustellen. Ein besonderer Stichtag für die Gläubigerversammlung ist der 13.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung und die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.325,02 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 62/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, Golden Grove 25, 501474 South Hamton, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der beson…
36 IN 62/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, Golden Grove 25, 501474 South Hamton, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.325,02 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 62/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, Golden Grove 25, 501474 South Hamton, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolv…
36 IN 62/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, Golden Grove 25, 501474 South Hamton, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 4.123,38 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 407,39 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 4.530,77 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 62/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, Golden Grove 25, 501474 South Hamton, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ab…
36 IN 62/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, Golden Grove 25, 501474 South Hamton, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 62/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, Stegerwaldstr. 2, 31789 Hameln, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die In…
36 IN 62/22 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, Stegerwaldstr. 2, 31789 Hameln, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hameln, 21.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 62/22 -4: Über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, bei Kabuß, Däumlingsweg 7, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 06.02.2023 um 09:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzve…
36 IN 62/22 -4: Über das Vermögen der Allradtechnik Weserbergland UG (haftungsbeschränkt), Ohsener Str. 71a, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 221368), vertr. d.: Christian Pardey, bei Kabuß, Däumlingsweg 7, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), ist am 06.02.2023 um 09:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511 / 123105-0, Fax: 0511 / 123105-99, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.04.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 07.02.2023
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