Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fürst Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kurze Str. 2, 31832 Springe
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 213049
EUID
DEP2305.HRB213049
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 94/24 -1
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Gehlen
Adresse
Luisenstr. 4, 30159 Hannover
Telefon
0511-357710-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2025 , 16:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.06.2025
Prüfungstermin
23.06.2025
Gläubigerversammlung
17.07.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Speditions- und Logistikunternehmens mit Güterbeförderung im Nah- und Fernverkehr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.04.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH eröffnet worden. Rechtsanwalt Martin Gehlen ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 02.06.2025. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren ist der 23.06.2025. Am 04.05.2026 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wurde für den 17.07.2025 angesetzt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung des Unternehmens, zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 94/24 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 213049), vertr. d.: Lukasz Michal Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des I…
37 IN 94/24 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 213049), vertr. d.: Lukasz Michal Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 94/24 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 213049), vertr. d.: Lukasz Michal Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Gehlen fes…
37 IN 94/24 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 213049), vertr. d.: Lukasz Michal Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Gehlen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 135 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.12.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 541.636,66 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung kann gem. §§ 10, 3 I InsVV berücksichtigt werden, wenn Umstände vorliegen, die zu einer erheblichen Mehrbelastung des Insolvenzverwalters führen. Aufgrund von komplexen gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen ist ein Zuschlag gerechtfertigt, vgl. BeckOK InsR/Budnik, 42. Ed. 1.2.2026, InsVV § 11 Rn. 24.
Daher scheint der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 15 % angemessen.
2. Nach §§ 10, 3 I b) InsVV ist ein Zuschlag gerechtfertigt, wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortgeführt hat und die Masse nicht größer geworden ist.
Eine Vergleichsberechnung ist nicht vorzunehmen, da keine Massemehrung vorliegt, vgl. BGH, Beschl. v. 12.05.2011 - IX ZB 143/08.
Daher scheint der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 50 % angemessen.
3. Nach §§ 10, 3 I d) InsVV ist ein Zuschlag für die Befassung mit arbeitsrechtlichen Fragen gerechtfertigt. Dies gilt vor allem im Zusammenhang der Insolvenzgeldvorfinanzierung bei mehr als 20 Arbeitnehmern, vgl. BeckOK InsR/Budnik, 42. Ed. 1.2.2026, InsVV § 11 Rn. 23, MüKo InsO/Stephan; 5. Aufl. 2025, InsVV § 11 Rn. 75; BGH, Beschl. v. 22.02.2007 - IX ZB 120/06.
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 20 % scheint daher angemessen.
4. Für Bemühungen um eine übertragende Sanierung ist ein Zuschlag gerechtfertigt, vgl. BeckOK InsR/Budnik, 42. Ed. 1.2.2026, InsVV § 11 Rn. 22; BGH, Beschluss vom 12.9.2019 - IX ZB 65/18.
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 25 % scheint daher angemessen.
5. Der Forderungseinzug rechtfertigt einen Zuschlag, vgl. BeckOK InsR/Budnik, 42. Ed. 1.2.2026, InsVV § 11 Rn. 24.
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 10 % scheint daher angemessen.
6. Ein Auslandsbezug rechtfertigt einen Zuschlag, vgl. MüKon InsO/Stephan, 5. Aufl. 2025, InsVV § 11 Rn. 75.
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 15 % scheint daher angemessen.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 595,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 170 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 94/24 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 213049), vertr. d.: Lukasz Michal Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerv…
37 IN 94/24 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 213049), vertr. d.: Lukasz Michal Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 17.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 94/24 -1: Über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 213049), vertr. d.: Lukasz Michal Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 16:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehle…
37 IN 94/24 -1: Über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 213049), vertr. d.: Lukasz Michal Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 16:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehlen, Luisenstr. 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-357710-0, Fax: 0511-357710-11, E-Mail: gehlen@willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.06.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.06.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 02.04.2025
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
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