Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALLSHIP Verwaltungs & Beteiligungs GmbH & Co.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ballindamm 9, 20095 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 79197
EUID
DEK1101.HRA79197
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 34/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
19.03.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALLSHIP Verwaltungs & Beteiligungs GmbH & Co. ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die am 19.03.2026 stattfinden wird. In dieser Versammlung soll über Rechtshandlungen des Verwalters gemäß §§ 160, 161 InsO beschlossen werden, insbesondere über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Caroline Mücke-Kemp zur Abgeltung eines gegen sie geltend gemachten Anspruchs. Der Vergleichsbetrag beträgt 50.000,00 EUR. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der Versammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO automatisch als erteilt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 34/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 79197 eingetragenen ALLSHIP Verwaltungs & Beteiligungs GmbH & Co., ehemals: Ballindamm 9, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafter…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 34/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 79197 eingetragenen ALLSHIP Verwaltungs & Beteiligungs GmbH & Co., ehemals: Ballindamm 9, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 10883 eingetragene Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH, ehemals: Ballindamm 9, 20095 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Richard Heinrich Mücke,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Caroline Mücke-Kemp zur Abgeltung des gegen sie geltend gemachten Anspruchs gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 50.000,00 EUR.
bestimmt auf
Donnerstag, 19.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 34/18
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2026
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