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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Dortmund hat am 23.09.2026 um 13:08 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alltagshelden Familienhilfe GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35554, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin betreibt Leistungen auf dem Gebiet der Familien-, Eingliederungs- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sowie einen familienunterstützenden Dienst. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Birkmann aus Dortmund bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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