Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
alma-Küchen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Von-Röntgen-Straße 9 - 11, 48683 Ahaus
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 6130
EUID
DER2707.HRA6130
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 27/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.07.2025
Gläubigerversammlung / Vergleichsbeschluss
10.12.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
27.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der alma-Küchen GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6130 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die alma-Küchen Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Frank Eberle. Im Verfahren wurden mehrere Beschlüsse erlassen. Zunächst wurde ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerinnen Frau Theresa Maria Meyer sowie Frau Catharina Anna Meyer (lfd. Nr. 190) beschlossen. Die Gläubigerinnen stimmten der Feststellung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 1.094.800,00 € zu und minderten ihre Forderung entsprechend um 657.100,00 €. Dieser Beschluss wurde am 05.11.2025 gefasst. Zudem wurden Prüfungsstichtage für nachträglich angemeldete Forderungen festgelegt. Der erste Termin war der 28.07.2025, der spätere Termin der 27.07.2026. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht aus. Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 27/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6130 eingetragenen alma-Küchen GmbH & Co. KG, Von-Röntgen Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 27/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6130 eingetragenen alma-Küchen GmbH & Co. KG, Von-Röntgen Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11230 eingetragene alma-Küchen Verwaltungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Von-Röntgen-Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Frank Eberle, Brokhauser Weg 18, 26160 Bad Zwischenahn
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
78 IN 27/21
Amtsgericht Münster, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 27/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6130 eingetragenen alma-Küchen GmbH & Co. KG, Von-Röntgen Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 27/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6130 eingetragenen alma-Küchen GmbH & Co. KG, Von-Röntgen Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11230 eingetragene alma-Küchen Verwaltungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Von-Röntgen-Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Frank Eberle, Brokhauser Weg 18, 26160 Bad Zwischenahn
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte, bedeutsame Rechtshandlung(§§ 160, 161 InsO)
hier zum Abschluss eines Vergleichs folgenden Inhalts:
"Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, zur Abwendung einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Insolvenzgläubigerinnen zur lfd. Nr. 190, Frau Theresa Maria Meyer und Frau Catharina Anna Meyer, für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum 31.08.2021 (23 Monate) eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 23 x 47.600,00 € brutto = 1.094.800,00 € zur Insolvenztabelle festzustellen. Nach Zustimmung durch die Gläubigerversammlung werden die Gläubigerinnen die geltend gemachte Forderung um 657.100,00 € auf den festzustellenden Betrag von 1.094.800,00 € mindern." sowie gegebenenfallszur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 10.12.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 27/21
Amtsgericht Münster, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 27/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6130 eingetragenen alma-Küchen GmbH & Co. KG, Von-Röntgen Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 27/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 6130 eingetragenen alma-Küchen GmbH & Co. KG, Von-Röntgen Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11230 eingetragene alma-Küchen Verwaltungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Von-Röntgen-Straße 9 - 11, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Frank Eberle, Brokhauser Weg 18, 26160 Bad Zwischenahn
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 27/21
Amtsgericht Münster, 17.06.2026
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