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Das Insolvenzgericht Leipzig hat am 08.01.2025 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALMA UG (haftungsbeschränkt) eine Entscheidung erlassen. Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens gemäß § 160 InsO wird den Gläubigern eine Frist zur Beschlussfassung gesetzt. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin, Aline Jähne. Die Gläubiger haben ihre zustimmenden oder ablehnenden Meinungen innerhalb der genannten Frist schriftlich an das Insolvenzgericht zu richten. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, da keine Äußerungen eingehen, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
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