Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aloha Hamburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Frickestraße 87, 20251 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 156504
EUID
DEK1101.HRB156504
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 260/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Tina Petersen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Gastronomien, Takeaways, die Durchführung von Veranstaltungen und Catering sowie der Handel mit da-zugehörigen Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aloha Hamburg GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Die Verwalterin hat die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingereicht. Das Gericht hat angeordnet, dass die Beteiligten bis zum 07.09.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zu nachträglich angemeldeten Forderungen Stellung nehmen können. Der Stichtag für den schriftlichen Widerspruch entspricht dem besonderen Prüfungstermin gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Nach einem früheren Verzeichnis betrugen die teilnehmenden Forderungen 200.988,89 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 3.353,23 EUR zur Verfügung stand, wovon noch Gerichtskosten und Vergütungen abzuziehen sind. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 260/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156504 eingetragenen Aloha Hamburg GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Frickestraße 87, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tina Peterse…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 260/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156504 eingetragenen Aloha Hamburg GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Frickestraße 87, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tina Petersen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.
Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 260/23
Amtsgericht Hamburg, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 260/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156504 eingetragenen Aloha Hamburg GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Frickestraße 87, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tina Peterse…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 260/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156504 eingetragenen Aloha Hamburg GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Frickestraße 87, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tina Petersen,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 200.988,89 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 3.353,23 EUR.
Hiervon abzuziehen sind noch die Gerichtskosten, die Vergütung der Insolvenzverwalterin sowie ggf. weiter entstehende Masseverbindlichkeiten.
67a IN 260/23
Amtsgericht Hamburg, 27.07.2026
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