Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Blend Interactive UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kirchstraße 96a, 58739 Wickede
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 12947
EUID
DER1901.HRB12947
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 244/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
David Bunzel
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.10.2025 , 10:17 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Vertrieb von Software und Computerspielen; Erbringung von IT-Services für Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Blend Interactive UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.10.2025 um 10:17 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt und Dr. David Bunzel ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verlauf wurde am 04.02.2025 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Für eine besondere Gläubigerversammlung ist der Stichtag 05.03.2026 festgesetzt, um über die Zustimmung zur Veräußerung des Vermögensgegenstandes (Spiel ChilloutVR) an einen nahen Angehörigen zum Kaufpreis von 10.710,00 € brutto zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 244/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12947 eingetragenen Alpha Blend Interactive UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 96 a, 58739 Wickede, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Leon Kükel, Am Lehmac…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 244/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12947 eingetragenen Alpha Blend Interactive UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 96 a, 58739 Wickede, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Leon Kükel, Am Lehmacker 7 a, 58739 Wickede
ist am 04.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
52 IN 244/25
Amtsgericht Arnsberg, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 244/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12947 eingetragenen Alpha Blend Interactive UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 96 a, 58739 Wickede, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Leon Kükel, Am Lehmac…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 244/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12947 eingetragenen Alpha Blend Interactive UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 96 a, 58739 Wickede, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Leon Kükel, Am Lehmacker 7 a, 58739 Wickede
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Simone Kraege-Maas, Clemens-August-Str. 10a, 59821 Arnsberg
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 05.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur Veräußerung des einzig erheblichen Vermögensgegenstandes-dem Spiel ChilloutVR an einen nahen Angehörigen zum Kaufpreis von 10.710,00 € brutto ,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 21.01.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
52 IN 244/25
Amtsgericht Arnsberg, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 244/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Alpha Blend Interactive UG, Kirchstraße 96 a, 58739 Wickede, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Leon Kükel, Am Lehmacker 7 a, 58739 Wickede
ist am 01.10.2025, um 10:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 244/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Alpha Blend Interactive UG, Kirchstraße 96 a, 58739 Wickede, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Leon Kükel, Am Lehmacker 7 a, 58739 Wickede
ist am 01.10.2025, um 10:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. David Bunzel, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 244/25
Amtsgericht Arnsberg, 01.10.2025
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