Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Concept Bau GmbH vertr. d.d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207497
EUID
DEP2408.HRB207497
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 59/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.01.2025 , 13:07 Uhr
Eröffnung
19.02.2025 , 09:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.04.2025
Prüfungstermin
19.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Alpha Concept Bau GmbH ist am 19.02.2025 um 09:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Schuldner hat seinen Sitz in Sarstedt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 207497 eingetragen. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 19.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrenspunkte schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 20.01.2025 hat das Amtsgericht Hildesheim im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alpha Concept Bau GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und den Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Schuldners bedürfen fortan der Zustimmung des Ve…
Am 20.01.2025 hat das Amtsgericht Hildesheim im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alpha Concept Bau GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und den Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Schuldners bedürfen fortan der Zustimmung des Verwalters. Am 19.02.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 19.04.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2025. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 59/24 : Über das Vermögen des Alpha Concept Bau GmbH, Astrid-Lindgren-Str. 5, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 207497), ist am 19.02.2025 um 09:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/9171-0, Fax: 05121…
50 IN 59/24 : Über das Vermögen des Alpha Concept Bau GmbH, Astrid-Lindgren-Str. 5, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 207497), ist am 19.02.2025 um 09:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/9171-0, Fax: 05121/9171-71, E-Mail: hildesheim@insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 59/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Alpha Concept Bau GmbH, Astrid-Lindgren-Str. 5, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 207497), ist am 20.01.2025 um 13:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustim…
50 IN 59/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Alpha Concept Bau GmbH, Astrid-Lindgren-Str. 5, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 207497), ist am 20.01.2025 um 13:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/9171-0, Fax: 05121/9171-71, E-Mail: hildesheim@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.01.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 59/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alpha Concept Bau GmbH vertr. d.d. GF, Astrid-Lindgren-Str. 5, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 207497), vertr. d.: Vitalie Moisa, Atrid-Lindgren-Straße 5, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters D…
50 IN 59/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alpha Concept Bau GmbH vertr. d.d. GF, Astrid-Lindgren-Str. 5, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 207497), vertr. d.: Vitalie Moisa, Atrid-Lindgren-Straße 5, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.375,63 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.07.2026
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