die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und die gewerbliche Vermittlung von Arbeitnehmern sowie die Durchführung von Personalberatung und -training.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Das Verfahren umfasst die Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Masse sowie die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.618.011,90 EUR (abzüglich Kosten), während die Summe der festgestellten Forderungen 1.984.65aus 659,09 EUR beträgt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main bereits festgesetzt worden. Gläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge oder Einwendungen schriftlich bis zum 24.03.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Massebestand auf 1.618.011,90 EUR bestimmt. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 1.984.659,09 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Gesc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Massebestand auf 1.618.011,90 EUR bestimmt. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 1.984.659,09 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt; hierbei wurde ein Zuschlag von 175 % aufgrund der Komplexität der Tätigkeit (u.a. arbeitsrechtliche Sachverhalte, Betriebsfortführung) gewährt. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis war für den 24.03.2025 angesetzt. Vorab wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 10.02.2025 bestanden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorge…
AZ: 8 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.618.011,90 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 1.984.659,09 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 20/21:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollst…
AZ: 8 IN 20/21:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051),
vertreten durch:
Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wird schriftlic…
AZ: 8 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051),
vertreten durch:
Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 24.03.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 20/21. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalte…
Geschäftsnummer: 8 IN 20/21. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, VH, Lachwiesen 204, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Vorliegend waren Zuschläge aufgrund der vom Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten in Höhe von insgesamt 175 % als angemessen festzusetzen.
Zuschläge waren zu berücksichtigen für die Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Sachverhalte, für die Betriebsfortführung, den Forderungseinzug unter Berücksichtigung der Anzahl der Debitoren, wegen mehrerer Betriebsstätten, der übertragenden Sanierung sowie der hohen Gläubigerzahl. Eine Minderung war gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 2.198.046,43 EURO ausgegangen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftliche…
8 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alpha Personal-Service GmbH, Waldstraße 235, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40051), vertr. d.: Dieter Gerbig, Am Erlenbach 69, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.01.2025
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