das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich Planung, Gestaltung und Sanierung von Sanitär- Heizungs- und Kühlungsanlagen, Vertrieb und Einbau von Solaranlagen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaya Haustechnik GmbH ist am 18.02.2025 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia Bierhals bestellt worden. Dem Schuldner ist die Verfügung über das gegenwärtige und zukünftige Vermögen für die Dauer des Verfahrens untersagt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 377/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kaya Haustechnik GmbH, Bettinastraße 70, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52888),
vertreten durch: Ahmet Kaya, Max-Reger-Straße 7, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 1…
8 IN 377/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kaya Haustechnik GmbH, Bettinastraße 70, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52888),
vertreten durch: Ahmet Kaya, Max-Reger-Straße 7, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16-6, Internet: www.bk-in.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.02.2025
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