Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Dynamostraße 3, 68165 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 709345
EUID
DEB8535.HRA709345
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2498/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Adresse
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon
0621 4329280
Termine & Fristen
Eröffnung
28.02.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2024
Berichtstermin
27.05.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
27.05.2024 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG ist am 28.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.04.2024 schriftlich anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 27.05.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG ist am 28.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 1…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG ist am 28.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.04.2024 schriftlich anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 27.05.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG ist am 28.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 1…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG ist am 28.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.04.2024 schriftlich anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 27.05.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnung der Vergütung und Auslagen erfolgte gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG ist am 28.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 1…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG ist am 28.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.04.2024 schriftlich anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 27.05.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnung der Vergütung und Auslagen erfolgte gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 2498/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG, Dynamostraße 3, 68165 Mannheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Lenz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registe…
4 IN 2498/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG, Dynamostraße 3, 68165 Mannheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Lenz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 709345,
Gegenstand des Unternehmens: der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung sowie die Verwaltung von Immobilien und immobiliennaher Vermögensgegenstände
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.02.2024 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4329280
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 29.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 27.05.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 27.05.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 2498/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH, Dynamostraße 3, 68165 Mannheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Lenz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registe…
4 IN 2498/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Real Estate Asset X GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Alpha Real Estate Values GmbH, Dynamostraße 3, 68165 Mannheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Martin Lenz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 709345
Gegenstand des Unternehmens: der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung sowie die Verwaltung von Immobilien und immobiliennaher Vermögensgegenstände
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 24.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 25.07.2024
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