Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertreten durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 110644
EUID
DEP3101.HRA110644
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 91/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Berend Böhme
Adresse
Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen
Telefon
0421/515756-0
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.08.2025
Schlusstermin
11.12.2025
Aufhebung
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG ist am 24.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 28.08.2025 bestimmt wurde. Der verfügbare Massebestand und die Insolvenzforderungen wurden in mehreren Bekanntmachungen aktualisiert; zuletzt belief sich der Massebestand auf 1.308.810,82 EUR bei Forderungen von 1.197.203,44 EUR. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde am 16.10.2025 erteilt, mit einem Schlusstermin am 11.12.2025. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme wurde geprüft und die Festsetzung der Vergütung sowie Auslagen bekannt gegeben. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 1.454.533,09 EUR. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach…
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Da…
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 598.601,72 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.197.203,44 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur S…
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Da…
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.308.810,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.197.203,44 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 20.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und …
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), sind die Vergütung und Auslagen des Ins…
12 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.432.563,81 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.454.533,09 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Es wurde ein Zuschlag wegen Degressionsausgleich gem. § 3 Abs. 1c) InsVV in Höhe von 75 % gewährt, da die große Insolvenzmasse durch einen erheblichen Arbeitsaufwand des Insolvenzverwalter erzielt wurde und die Regelvergütung angesichts der Tätigkeit in diesem Zusammenhang unangemessen wäre.
Der Insolvenzverwalter hat zur Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber 266 Kommanditisten der Schuldnerin die im Handelsregister eingetragenen Daten der Kommanditisten geprüft und in Relation zu den Daten der Gewinnausschüttungen der Jahre 2001-2006 gesetzt. Nachdem auf diesem Weg die Erstattungsansprüche ermittelt werden konnten, wurden 266 Debitorenanschreiben erstellt und versandt. Für ca. 60 Kommanditisten haben sich verschiedene Rechtsanwälte zur Akte gemeldet, die dem Rückzahlungsbegehren mit unterschiedlichen rechtlichen Argumentationen entgegen getreten sind. Diese Einwände waren zu prüfen. Es wurden im Anschluss vom Insolvenzverwalter insgesamt rund 80 Vergleichsgespräche geführt. Ferner wurden die von dem ehemaligen Steuerberater der Schuldnerin erstellten Kapitalkonten für die Jahre 2000, 2005 bis 2007 aufbereitet und den Kommanditisten zur Verfügung gestellt. Es wurden insgesamt 300 Anschreiben gefertigt und ca. 150 E-Mails beantwortet. Um die zum 31.12.2021 drohende Verjährung der Haftungsansprüche zu hemmen, wurden insgesamt 127 Mahnbescheide beantragt. Diese Tätigkeiten stellen einen erheblich erhöhten Arbeitsaufwand in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht gegenüber einem Normalverfahren dar.
Aus der massemehrenden Tätigkeit stammen 1.350.380,57 EUR. Für die restliche Insolvenzmasse (100.957,01 EUR) hätte sich eine Regelvergütung von 19.816,99 EUR ergeben. Die Differenz zur Regelvergütung nach der gesamten Berechnungsgrundlage beträgt 36.959,76 EUR.
Setzt man für den Betrag, der sich aus der massemehrenden Tätigkeit ergeben hat, die Staffelsätze der vorhergehenden Stufe an, ergibt sich eine Regelvergütung von 43.312,41 EUR. Diese entspricht einem Zuschlag von 76,29 % auf die Regelvergütung nach der Berechnungsgrundlage von 1.451.357,58 EUR.
Im Wege der Gesamtschau wurde der Zuschlag auf 75 % festgesetzt. Hierdurch ist ebenfalls die überlange Verfahrensdauer von ca. 4,5 Jahren abgegolten.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 30,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 91/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), ist am 24.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgeho…
12 IN 91/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS "Pollux" & Co. KG, vertr. d. die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Pollux", diese vertr. d. die Geschäftsführerin Frau Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Hagen im Bremischen (AG Aurich, HRA 110644), ist am 24.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 24.06.2026
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