Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Büttel 26, 27607 Geestland
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 202579
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2613.HRB202579
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 133/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Penczek
Adresse
null
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
15.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung und Durchführung von Gütertransporten und logistischen Dienstleistungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Spedition
Geschäftstätigkeit
Vermittlung und Durchführung von Gütertransporten und logistischen Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 15.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.09.2025 b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Zudem wird der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Cuxhaven. Im Verfahren sind verschiedene Beschlüsse ergangen, die den weiteren Ablauf regeln. Zunächst wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Cuxhaven. Im Verfahren sind verschiedene Beschlüsse ergangen, die den weiteren Ablauf regeln. Zunächst wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 15.09.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen eingereicht werden. Später wurde den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters gegeben, wobei eine Frist von drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung galt. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Penczek festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 121.549,70 EUR. Es wurden Zuschläge für den Zustimmungsvorhalt, den Forderungseinzug sowie die Betriebsfortführung gewährt, wobei ein Gesamtzuschlag von 15 % festgesetzt wurde. Der endgültige Insolvenzverwalter wird im Text als Guido Wüst identifiziert, der auch als Geschäftsführer genannt wird. Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Vergütung konnten innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH ist beim Amtsgericht Cuxhaven anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH ist beim Amtsgericht Cuxhaven anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 15.09.2025 bestimmt wurde. Später wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Penczek sowie später die des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Verwalters wurde eine Masse von 121.549,70 EUR zugrunde gelegt. Für den endgültigen Verwalter betrug die Berechnungsmasse 473.974,97 EUR. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Guido Wüst vertreten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 133/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF, Büttel 26, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 202579), vertr. d.: Guido Wüst, Zoppoter Straße 19, 27576 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Fo…
12 IN 133/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF, Büttel 26, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 202579), vertr. d.: Guido Wüst, Zoppoter Straße 19, 27576 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 133/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF, Büttel 26, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 202579), vertr. d.: Guido Wüst, Zoppoter Straße 19, 27576 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Ent…
12 IN 133/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF, Büttel 26, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 202579), vertr. d.: Guido Wüst, Zoppoter Straße 19, 27576 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 133/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF, Büttel 26, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 202579), vertr. d.: Guido Wüst, Wellingsbütteler Weg 5 a, 21762 Otterndorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwa…
12 IN 133/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF, Büttel 26, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 202579), vertr. d.: Guido Wüst, Wellingsbütteler Weg 5 a, 21762 Otterndorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Penczek festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 121.549,70 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Für die Tätigkeiten im Rahmen der Ausübung des Zustimmungsvorbehalts macht der Verwalter einen Zuschlag in Höhe von 10 % geltend.
[...]
Es wird ein Zuschlag für die Tätigkeiten in Bezug auf den Forderungseinzug und der Einziehung des Bankguthabens in Höhe von in Höhe von 10% beantragt.
Für die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren wird ein Zuschlag in Höhe von 15% der Regelvergütung beantragt. Da die Betriebsfortführung zu keinem Überschuss geführt hat, ist eine Massemehrung nicht eingetreten.
[...]
Es wird ein Gesamtzuschlag in Höhe von 15 % festgesetzt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 133/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF, Büttel 26, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 202579), vertr. d.: Guido Wüst, Wellingsbütteler Weg 5 a, 21762 Otterndorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thoma…
12 IN 133/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Seaport & Logistic GmbH, vertr. d. d. GF, Büttel 26, 27607 Geestland (AG Tostedt, HRB 202579), vertr. d.: Guido Wüst, Wellingsbütteler Weg 5 a, 21762 Otterndorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Penczek festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 473.974,97 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Für die Tätigkeit im Rahmen der Betriebsfortführung macht der Verwalter einen Zuschlag in Höhe von 25% der Regelvergütung geltend.
[...]
Der beantragte Zuschlag ist dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 86,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 31 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 25.09.2026
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