Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 32634
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Insolvenzprofil
AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heidkamp 180, 45356 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 32634
EUID
DER2503.HRB32634
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 41/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Hasan Tay
Adresse
Waldthausenstraaße 27, 46238 Bottrop
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.05.2026
Frist zur Kostenvorschusszahlung
01.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeisterdienstleistungen/Servicedienstleistung, Transportdienstleistungen, Beratung, Personalvermittlung, Kurierfahrten und Shuttleservice, Entrümpelung, Ordner.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Das Aktenzeichen lautet 162 IN 41/22. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Gericht die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 11.05.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls diese nach Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Zimmer Nr. 188 aus. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Zunächst wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 11.05.2026 festgelegt wurd…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Zunächst wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 11.05.2026 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf teilte der Insolvenzverwalter mit, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 01.10.2026 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 4.500,00 EUR zu zahlen, andernfalls soll das Verfahren mangels Masse eingestellt werden. Parallel dazu wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 75.101,83 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hasan Tay, Waldtha…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hasan Tay, Waldthausenstraaße 27, 46238 Bottrop
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 41/22
Amtsgericht Essen, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Tay, Waldt…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Tay, Waldthausenstraaße 27, 46238 Bottrop
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 01.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 4 500,00 EUR bei der Zahlstelle Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Eine Zahlungsbereitschaft ist dem Insolvenzgericht ggf. bis zum vorgenannten Stichtag schriftlich anzuzeigen.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten, insbesondere auch die Massegläubiger, erhalten Gelegenheit, bis zum 01.10.2026 schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis der bei einer evtl. Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen zu erheben und zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 41/22
Amtsgericht Essen, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hasan Tay, Waldtha…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hasan Tay, Waldthausenstraaße 27, 46238 Bottrop
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Es wurden die Mindestvergütung gemäß § 13 InsVV nebst Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 41/22
Amtsgericht Essen, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hasan Tay, Waldtha…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hasan Tay, Waldthausenstraaße 27, 46238 Bottrop
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 75.101,83 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 41/22
Amtsgericht Essen, 31.08.2026
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