Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alphaptose GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 96967
EUID
DEF1103R.HRB96967
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36a IN 4558/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Ludwig
Kanzlei
Ludwig Rechtsanwälte GmbH
Adresse
Hohenzollerndamm 27 a, 10713 Berlin
Termine & Fristen
Frist Einwendungen Anfechtung
13.03.2024
Frist Einwendungen Vergleich
06.06.2024
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
06.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alphaptose GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Ludwig hat die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wurde die Zustimmung zur Beauftragung der TW Templiner Wertekontor GmbH mit der Ermittlung und Prüfung von Anfechtungsansprüchen erteilt. Zudem wurde die Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung eines Haftungsanspruchs wegen Masseschmälerung gegen die Geschäftsführer Kiessling und Zander über einen Gesamtbetrag von 40.000,00 EUR erteilt. Das Verfahren befindet sich im Endstadium: Der Schlusstermin gem. § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 06.05.2026 erhoben werden. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Forderungen in Höhe von 69.414,76 EUR stehen einem Massebestand von 25.030,19 EUR gegenüber, wovon vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen d…
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Ludwig, c/o Ludwig Rechtsanwälte GmbH, Hohenzollerndamm 27 a, 10713 Berlin, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schl…
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 69.414,76 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 25.030,19 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forde…
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 69.414,76 EUR steht ein Betrag von 25.030,19 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des In…
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 13.02.2024 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Antrag:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, die TW Templiner Wertekontor GmbH, Eichborndamm 167, 13403 Berlin, mit der Ermittlung und Prüfung von Anfechtungsansprüchen nebst Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer zu den in dem Vereinbarungsentwurf vom 30. Januar 2024 genannten Konditionen zu beauftragen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.03.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 96967
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
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36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 96967
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu einem Vergleich zur Abgeltung eines geltend gemachten Haftungsanspruchs wegen Masseschmälerung gem. § 64 Satz 1 GmbHG a.F. i.H.v. 58.085,08 EUR mit den Geschäftsführern Kiessling und Zander über einen Gesamtbetrag i.H.v. 40.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.06.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.05.2024
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