Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 9910
EUID
DEG1309.HRB9910
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 19/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.05.2024
Schlusstermin / Anhörung
06.01.2025
Fristende für Schriftsätze
03.03.2025
Beschluss Aufhebung
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Am 28.05.2024 ist die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde auf Basis eines Vermögenswertes von 5.117,000 EUR und der angemeldeten Forderungen von 8 Gläubigern festgesetzt. Das Verfahren ist nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Der Rechtsanwalt André Houben wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Im Mai 2024 hat der Verwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im Januar 2025 wurden die Schlussrechnungsl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Der Rechtsanwalt André Houben wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Im Mai 2024 hat der Verwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im Januar 2025 wurden die Schlussrechnungslegung sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis behandelt; dem Schlussverteilung wird zugestimmt. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 20.901,20 EUR, der Massebestand beläuft sich auf 4.300,00 EUR. Die Vergütung des Verwalters wurde festgesetzt. Das Verfahren ist nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung mit Beschluss vom 11. Mai 2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, e…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Benz, Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Terletzki, Birkenallee 31, 16278 Angermünde
wird
Herrn Rechtsanwalt André Houben,
Fasanenstraße 71,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 5.117,00 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 8 Gläubigern festgesetzt.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 18 Gläubiger, mithin waren 8 Zustellungen zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale antragsgemäß für die Zeit vom 19.04.2023 bis 19.04.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 30. Mai 2025
15 IN 19/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Benz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Terletzki
ist am 28.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 30. Mai 2024
15 IN 19/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, e…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 11. Mai 2026
15 IN 19/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Benz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Terletzki
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 19/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 20.901,20 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 4.300,00 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Houben, Fasanenstraße 71, 10719 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, den 6. Januar 2025
15 IN 19/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, e…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Benz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Terletzki
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 03. März 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 6. Januar 2025
15 IN 19/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma ALSI Alarm- & Sicherheitstechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9910 NP), Geschäftszweig: Beratung, Projektierung, Handel, Montage, Wartung u. Instandsetzung v. Alarmanl. u. Sicherheitstechn. jegl. Art, einschl. Konstruktion u. a., Berliner Straße 35, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kay Benz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Terletzki
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 18. November 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 14. Oktober 2024
15 IN 19/23
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