Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fine & Functional GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 27537
EUID
DEG1312.HRB27537
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 354/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
03.03.2025
Schlusstermin
01.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fine & Functional GmbH ist eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 20.08.2019 bis zum 04.09.2019 ausgeübt und den Geschäftsbetrieb mit 24 Mitarbeitern fortgeführt. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist auf 64,14 % des Regelsatzes festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden, wobei eine Insolvenzmasse von 54.379,46 EUR zugrunde gelegt wurde. Ein Zuschlag von 10 % für arbeitsrechtliche Fragen wurde gewährt. Zudem wurde eine Aufwandsentschädigung für 138 Zustellungen gewährt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 442.611,18 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 50.454,63 EUR zur Verfügung. Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 01.08.2025 bestimmt worden. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fine & Functional GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin hat am 19.01.2025 Anträge auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung sowie der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Die Insolvenzgläubiger erhielten Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Veröffentlichung z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fine & Functional GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin hat am 19.01.2025 Anträge auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung sowie der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Die Insolvenzgläubiger erhielten Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Prüfungsstichtag war der 03.03.2025. Das schriftliche Verfahren zur Erörterung der Schlussrechnung, Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde angeordnet. Der Schlusstermin wurde auf den 01.08.2025 bestimmt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 442.611,18 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 50.454,63 EUR zur Verfügung. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin sowie der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizze…
6 IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 354/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 442.611,18 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 50.454,63 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Schlusst…
6 IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 01.08.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 2. Juni 2025, 6 IN 354/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt.…
6 IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Gemäß § 1 InsVV richtet sich die Vergütung nach der Insolvenzmasse. Diese beträgt im Verfahren 54.379,46 EUR. Einbezogen wurde die noch einzunehmende Vorsteuer aus der vorläufigen Vergütung und aus der Verwaltervergütung. Vorliegend beantragt die Verwalterin zuzüglich zur Festsetzung der Regelvergütung einen Zuschlag von 10% für die erhebliche Belastung mit arbeitsrechtlichen Fragen, unter anderem waren 14 Kündigungen auszusprechen. Die Vergütung war wie beantragt festzusetzen.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung von 2,80 EUR pro Zustellung gewährt. Die Verwalterin hat 138 Zustellungen vorgenommen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 354/19, Amtsgericht Potsdam, 2. Juni 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin …
6 IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Gründe: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 20.08.20219 bis zum 04.09.2019 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält in der Regel 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 24.524,65 €. Die vorläufige Verwalterin führte den Geschäftsbetrieb mit 24 Mitarbeitern fort. Die Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung waren außerordentlich zeitaufwendig. Die vorläufige Verwalterin beantragt unter Berücksichtigung des erwirtschaften Überschusses aus der Betriebsfortführung einen Zuschlag von 0,2914. Weiterhin nahmen arbeitsrechtliche Problemstellungen die vorläufige Verwalterin stark in Anspruch, sie beantragt hier einen Zuschlag von 0,1. Um dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeiten während der vorläufigen Verwaltung Rechnung zu tragen, war die beantragte Vergütung in Höhe von 64,14% des Regelsatzes festzusetzen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 354/19, Amtsgericht Potsdam, 2. Juni 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) hat die Verwalterin am 19.01.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Re…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) hat die Verwalterin am 19.01.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2025, 6 IN 354/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich ange…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 03.03.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2025, 6 IN 354/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) hat die Verwalterin am 19.01.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Ve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine & Functional GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27537 P), Am Neuen Markt 9 A, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alice Nadine Paul-Lunow, Am Markt 15, 14542 Werder (Havel) hat die Verwalterin am 19.01.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2025, 6 IN 354/19
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.