Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 19263
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Insolvenzprofil
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 19263
EUID
DEX1721R.HRB19263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 102/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.10.2024
Fristende Stellungnahme
23.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.02.2026 aufgehoben worden. Zuvor war die Schlussverteilung angeordnet und durchgeführt worden. Der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren wurde für den Zeitraum bis zum 23.07.2025 angesetzt, um Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und zur Erörterung der Schlussrechnung zu ermöglichen. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Beate Thompson wurden mehrfach festgesetzt, wobei ein Antrag auf Nachfestsetzung einer Differenzvergütung aufgrund einer Vorsteuererstattung im November 2025 erfolgte. Zur Verteilung standen 4.679,63 EUR bei Forderungen in Höhe von 11.430,02 EUR.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt) ist im Schriftverkehr des Amtsgerichts Lübeck dokumentiert. Zuerst wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 18.10.2024 festgelegt, wobei Widersprüche bis zu diesem Datum einzureichen waren. Im w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt) ist im Schriftverkehr des Amtsgerichts Lübeck dokumentiert. Zuerst wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 18.10.2024 festgelegt, wobei Widersprüche bis zu diesem Datum einzureichen waren. Im weiteren Verlauf stimmte das Gericht der Vornahme der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 23.07.2025 Stellung zu nehmen. Es wurden Vergütungsbeschlüsse für die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Beate Thompson erlassen, wobei Beträge nicht veröffentlicht wurden. Eine Ankündigung zur Schlussverteilung nannte teilnehmende Forderungen in Höhe von 11.430,02 EUR und einen zur Verteilung stehenden Betrag von 4.679,63 EUR. Das Verfahren ist schließlich nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 102/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt), Am Krautacker 18, 23570 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Pa…
53a IN 102/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt), Am Krautacker 18, 23570 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Gaardener Ring 11, 24143 Kiel, Gz.: SUP011426 SW/NV
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 102/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt), Am Krautacker 18, 23570 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Pa…
53a IN 102/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt), Am Krautacker 18, 23570 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Gaardener Ring 11, 24143 Kiel, Gz.: SUP011426 SW/NV
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Beate Thompson, Werftstraße 9, 23730 Neustadt in Holstein, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 10.11.2025. Gegenstand dieser Nachfestsetzung ist lediglich die Festsetzung einer Differenzvergütung aufgrund einer zur Masse gezogenen Vorsteuererstattung, deren Höhe im Zeitpunkt der Erstfestsetzung noch nicht absehbar war. Dadurch hat sich die Berechnungsgrundlage auf 462,35 EUR erhöht. Im Übrigen bleibt es bei den Feststellungen aus dem rechtskräftigen Beschluss vom 05.08.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt),
Am Krautacker 18, 23570 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehd…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt),
Am Krautacker 18, 23570 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel, Gz.: SUP011426 SW/NV
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck,
Insolvenzgericht, Az. 53a IN 102/22
niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 11.430,02 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 4.679,63 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Lübeck, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 102/22
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt),
Am Krautacker 18, 23570 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partne…
53a IN 102/22
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt),
Am Krautacker 18, 23570 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel, Gz.: SUP011426 SW/NV
Beschluss
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.07.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 102/22
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt),
Am Krautacker 18, 23570 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partne…
53a IN 102/22
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt),
Am Krautacker 18, 23570 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL,
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Gaardener Ring 11, 24143 Kiel, Gz.: SUP011426 SW/NV
Beschluss
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Beate Thompson, Werftstraße 9, 23730 Neustadt in Holstein, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 21.05.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 4.679,63 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 102/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt), Am Krautacker 18, 23570 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Pa…
53a IN 102/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Altbausanierung OH / HL UG (haftungsbeschränkt), Am Krautacker 18, 23570 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Noel Kraus
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19263 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schulz & Partner, Kehdenstraße 1, 24103 Kiel, Gz.: SUP011426 SW/NV
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 06.09.2024
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