Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zum alten Feld 21, 63679 Schotten
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 4604
EUID
DEM1405.HRB4604
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 185/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.11.2024 , 14:11 Uhr
Eröffnung
01.02.2025 , 09:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.04.2025
Berichtstermin
30.04.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
02.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung von Altenwohnheimen und die Vermietung von Eigentumswohnungen und Appartements, insbesondere an aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschiedene natürliche Personen sowie die Durchführung kultureller Veranstaltungen. Das Unternehmen kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder artverwandter Branchen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Fuchs. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.04.2025 anzumelden. Der ursprünglich für den 19.03.2025 angesetzte Berichtstermin wurde auf den 30.04.2025 um 10:30 Uhr verlegt. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 02.05.2025. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 360.494,85 EUR zugrunde gelegt wurde.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH ist am 01.02.2025 um 09:05 Uhr durch das Amtsgericht Friedberg (Hessen) eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen, einschließlich der Anordnung einer vorläufigen Verwaltung und der Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, sind b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH ist am 01.02.2025 um 09:05 Uhr durch das Amtsgericht Friedberg (Hessen) eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen, einschließlich der Anordnung einer vorläufigen Verwaltung und der Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, sind bereits am 28.11.2024 angeordnet worden. Die Rechtsanwältin Petra Fuchs ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Eine Gläubigerversammlung zum Berichtstermin war ursprünglich für den 19.03.2025 angesetzt, wurde jedoch auf den 30.04.2025 verlegt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 11.04.2025. Der Stichtag für das schriftliche Prüfungsverfahren ist der 02.05.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Berechnungsmasse belief sich auf 360.494,85 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 185/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wir…
60 IN 185/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 185/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin R…
60 IN 185/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Fuchs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 51,78 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.04.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 360.494,85 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Darüber hinaus wurden Zuschläge von insgesamt 51,78 % anerkannt. Diese betreffen die Bereiche gesellschaftsrechtliche Verhältnisse / Geschäftsführung, Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierung und Sanierungsbemühungen. Zur Begründetheit der Zuschläge wird auf den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Bl. 331 - 338 Bezug genommen.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 185/24: Über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin …
60 IN 185/24: Über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Petra Fuchs, Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: (0 69) 13 81 07 - 0, Fax: (0 69) 13 81 07 - 10, E-Mail: petra.fuchs@haas-und-haas.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.04.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich und hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin mündlich abgehalten:
am: Mittwoch, 19.03.2025, 09:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 02.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 185/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), wird der mündliche Berichtstermin vom 19.03.2025 verlegt auf
Mittw…
60 IN 185/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), wird der mündliche Berichtstermin vom 19.03.2025 verlegt auf
Mittwoch, 30.04.2025, 10:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 185/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der …
60 IN 185/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 28.11.2024 um 14:11 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 185/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der …
60 IN 185/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH, Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4604), vertr. d.: Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 28.11.2024 um 14:11 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.01.2025
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